EU: Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Die EU und der Europarat haben sich auf einen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention
geeinigt. Wie der Europarat am Freitag in Straßburg mitteilte, wird der Entwurf für
den Beitrittsvertrag nun dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Der
Generalsekretär des Europarates, Thorbjorn Jagland, begrüßte die Einigung. Sie sei
ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen europäischen
Rechtsraumes.
Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention
ist im Lissabon-Vertrag vorgesehen. Dieser trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Verhandlungen
zwischen EU und Europarat begannen im Juli 2010, gerieten jedoch zwischenzeitlich
ins Stocken. Die Europäische Menschenrechtskonvention umfasst einen Katalog von Grund-
und Menschenrechten. Die Umsetzung wird durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
in Straßburg überwacht.