Österreich: „Volksbegehren betrifft Grundrechte aller Religionen“
Für Kardinal Christoph Schönborn betrifft das „Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“
die Grundrechte aller Religionen, nicht bloß der katholischen Kirche. Alle gesetzlich
anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich - das seien 14 an der Zahl - hätten
die „gleichen Rechte und Pflichten“ und seien Körperschaften öffentlichen Rechts.
Es gehe hier um die sehr viel grundlegendere Frage: „Welche Rolle spielen Religionen
im öffentlichen Leben? Welchen Platz haben Religionen in einer säkularen Gesellschaft?“.
Das sagte der Wiener Erzbischof am Samstag im ORF. Schönborn hob zugleich das Menschenrecht
für Religionen, „sich auch öffentlich zu artikulieren“, hervor. Wörtlich betonte er:
„Wenn also die Initiatoren dieses Volksbegehrens gegen angebliche Privilegien der
katholischen Kirche mobil machen, dann muss man ihnen sagen: Das betrifft alle Religionen.“
Kardinal Schönborn begrüßte ausdrücklich eine offene, sachliche Diskussion
über die Grundfrage der Rolle von Religionen in einer Gesellschaft und in einem weltanschaulich
neutralen Staat. Freilich könne man infrage stellen, dass Religionen - nicht nur die
katholischen Kirche - den Status von Körperschaften öffentlichen Rechts zuerkannt
bekommen haben. „Man kann zum Beispiel ein Gesellschaftsmodell bevorzugen, in dem
Religionen in den ganz privaten Bereich gehören“, so Schönborn. „Das wird nur nicht
funktionieren, denn das Recht auf Religionsfreiheit, das zu den elementaren Menschenrechten
gehört, auch verbrieft in der Charta der Vereinten Nationen und in allen Menschenrechtskonventionen,
erkennt den Religionen das Recht zu, sich auch öffentlich zu artikulieren.“