2013-03-30 13:17:41

Österreich: „Volksbegehren betrifft Grundrechte aller Religionen“


Für Kardinal Christoph Schönborn betrifft das „Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“ die Grundrechte aller Religionen, nicht bloß der katholischen Kirche. Alle gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich - das seien 14 an der Zahl - hätten die „gleichen Rechte und Pflichten“ und seien Körperschaften öffentlichen Rechts. Es gehe hier um die sehr viel grundlegendere Frage: „Welche Rolle spielen Religionen im öffentlichen Leben? Welchen Platz haben Religionen in einer säkularen Gesellschaft?“. Das sagte der Wiener Erzbischof am Samstag im ORF. Schönborn hob zugleich das Menschenrecht für Religionen, „sich auch öffentlich zu artikulieren“, hervor. Wörtlich betonte er: „Wenn also die Initiatoren dieses Volksbegehrens gegen angebliche Privilegien der katholischen Kirche mobil machen, dann muss man ihnen sagen: Das betrifft alle Religionen.“

Kardinal Schönborn begrüßte ausdrücklich eine offene, sachliche Diskussion über die Grundfrage der Rolle von Religionen in einer Gesellschaft und in einem weltanschaulich neutralen Staat. Freilich könne man infrage stellen, dass Religionen - nicht nur die katholischen Kirche - den Status von Körperschaften öffentlichen Rechts zuerkannt bekommen haben. „Man kann zum Beispiel ein Gesellschaftsmodell bevorzugen, in dem Religionen in den ganz privaten Bereich gehören“, so Schönborn. „Das wird nur nicht funktionieren, denn das Recht auf Religionsfreiheit, das zu den elementaren Menschenrechten gehört, auch verbrieft in der Charta der Vereinten Nationen und in allen Menschenrechtskonventionen, erkennt den Religionen das Recht zu, sich auch öffentlich zu artikulieren.“

(kap 30.03.2013 sk)








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