D: Durchbruch bei Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch
Sexueller Missbrauch von Kindern wird künftig im Zivilrecht später verjähren. Der
Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition bei
Enthaltung der Opposition ein Gesetz, das die Rechte minderjähriger Opfer von sexualisierter
Gewalt stärkt und sie bei Verfahren besser schützt. Der Gesetzgeber reagiert damit
auf das Bekanntwerden zahlreicher Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und
minderjährigen Schutzbefohlenen und nimmt Anregungen des Runden Tischs auf, an dem
Betroffene teilgenommen hatten. Zivilrechtliche Schadensansprüche sollen künftig erst
nach 30 Jahren verjähren. Bislang war dies bereits nach drei Jahren der Fall. Viele
minderjährige Opfer sind durch den Missbrauch oft so traumatisiert, dass sie erst
Jahrzehnte später in der Lage sind, sich dem an ihnen begangenen Verbrechen zu stellen.
Umstritten bleibt aber die von der FDP durchgesetzte Beibehaltung der Verjährungsfrist
im Strafrecht von zehn Jahren bei Kindesmissbrauch und fünf Jahren bei Missbrauch
von Jugendlichen. Sie wird künftig allerdings erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahrs
beginnen. Bislang war dies bereits mit 18 Jahren der Fall. Nur bei schweren Sexualdelikten
verjähren die Taten künftig frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahrs des
Opfer, unter bestimmten Voraussetzungen sogar erst mit der Vollendung des 61. Lebensjahrs
des Opfers. (kna 15.03.2013 pr)