2013-03-15 11:15:47

D: Durchbruch bei Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch


Sexueller Missbrauch von Kindern wird künftig im Zivilrecht später verjähren. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der Opposition ein Gesetz, das die Rechte minderjähriger Opfer von sexualisierter Gewalt stärkt und sie bei Verfahren besser schützt. Der Gesetzgeber reagiert damit auf das Bekanntwerden zahlreicher Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen und nimmt Anregungen des Runden Tischs auf, an dem Betroffene teilgenommen hatten. Zivilrechtliche Schadensansprüche sollen künftig erst nach 30 Jahren verjähren. Bislang war dies bereits nach drei Jahren der Fall. Viele minderjährige Opfer sind durch den Missbrauch oft so traumatisiert, dass sie erst Jahrzehnte später in der Lage sind, sich dem an ihnen begangenen Verbrechen zu stellen.
Umstritten bleibt aber die von der FDP durchgesetzte Beibehaltung der Verjährungsfrist im Strafrecht von zehn Jahren bei Kindesmissbrauch und fünf Jahren bei Missbrauch von Jugendlichen. Sie wird künftig allerdings erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahrs beginnen. Bislang war dies bereits mit 18 Jahren der Fall. Nur bei schweren Sexualdelikten verjähren die Taten künftig frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahrs des Opfer, unter bestimmten Voraussetzungen sogar erst mit der Vollendung des 61. Lebensjahrs des Opfers.
(kna 15.03.2013 pr)








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