Warum Kardinäle eingeschlossen werden: Das Konklave
Mit dem Ende des Pontifikates
von Benedikt XVI. kommt das Konklave in den Blick, ein neuer Papst muss gewählt werden.
Der Pressesaal des Heiligen Stuhles begann an diesem Mittwoch eine Reihe von Informationsveranstaltungen,
um dieses nicht alltägliche Geschehen verständlich zu machen. Begonnen wurde mit
einer historischen Einführung, um die Regelungen von Heute einordnen und bewerten
zu können. Der Historiker Ambrogio Piazzoni ist Vizepräfekt der Vatikanischen Bibliothek
und Spezialist für Papstwahlen, er sprach über die Entwicklung von 2.000 Jahren, die
zur gegenwärtigen Form geführt hätten.
„Das wichtigste dieser Entwicklung
ist auch heute noch gültig: Nur Kardinäle, als Vertreter der Kirche Roms, dürfen den
nächsten Papst wählen. Ein zweites hat sich bereits im Mittelalter herausgestellt:
Man braucht eine Zweidrittelmehrheit, um gewählt zu werden.“
Das Konklave
selbst sei eine noch nicht so alte Form der Wahl, erst im Laufe des Mittelalters habe
sich diese Form langsam herausgestellt. Man wollte die Wähler vor Einfluss oder gar
Zwang der politischen Mächte schützen. Dieses Bedürfnis zog sich noch bis weit in
die Neuzeit, erst 1903 wurde zum letzten Mal ein Veto durch den Österreichischen Kaiser
Franz Joseph eingelegt.
„Im Konklave, bei dem dann Pius X. gewählt wurde,
geschah etwas Charakteristisches: Ein katholischer Herrscher – es war Spanien, Frankreich
und Österreich erlaubt – konnte ein Veto einlegen und das ist auch einige Male in
der Geschichte vorgekommen. In diesem Jahr aber, als der Kaiser ein Veto gegen Kardinal
Rampolla einlegen ließ, war dieses Veto das erste Mal kontraproduktiv. Rampolla bekam
bei der Wahl sogar noch mehr Stimmen und viele Kardinäle protestierten laut gegen
die Einschränkung ihrer Wahlfreiheit. Das führt dann dazu, dass der neue Papst, Pius
X., 1904 diese Art der Einflussnahme formal verbot.“
Die Kontaktsperre
für die Kardinäle wurde ausgedehnt, ab damals darf auch nach dem Konklave nicht darüber
gesprochen werden, was während der Wahl geschehen ist.
Seit Pius XII. und Johannes
XXIII. bemühen sich die Päpste in ihren Änderungen des Verfahrens um Vereinfachung.
Die – mit einer Abweichung – heute noch gültige Regel stammt von Papst Johannes Paul
II. und wurde 1996 veröffentlich. Er legte zum ersten Mal fest, dass der Ort der Wahl
die Sixtinische Kapelle sein muss.
„Es werden in diesem Prozedere zwei
Modi der Wahl abgeschafft, die der Akklamation und die durch Kompromiss. Akklamation
bedeutet, dass jemand durch Applaus die Zustimmung aller bekam. Unter Kompromiss verstand
man, dass nach einer langen Zeit eines blockierten Konklaves von den Kardinälen eine
Gruppe ausgewählt wurde, die den neuen Papst bestimmen sollte. In der Geschichte waren
das Gruppen von zwei bis fünfzehn Kardinälen. Mit der Abschaffung dieser beiden Modi
wollte Johannes Paul II. vor allem erreichen, dass die Wähler ihre Verantwortung besser
wahrnehmen können: Jeder soll frei und einzeln seine Stimme abgeben können.“
Die
letzte Veränderung hat dann Benedikt XVI. vorgenommen und festgelegt, dass ausschließlich
die Zweidrittelmehrheit ausreicht; Johannes Paul II. hatte noch nach einer gewissen
Anzahl von Wahlgängen den Wechsel zur einfachen Mehrheit vorgesehen, das gilt nun
nicht mehr.
Die Redaktion von Radio Vatikan hat einen Überblick über die wichtigsten
Elemente des Konklaves zusammen gestellt, sie finden diese auf unserer Webseite in
einer eigens dafür eingerichteten Abteilung.