Ehemaliger „Chefankläger“ würdigt Missbrauchsaufarbeitung des Papstes
Benedikt XVI. hinterlässt
der katholischen Kirche, wie allseits Einigkeit besteht, nicht nur ein großartiges
theologisches Erbe, sondern er hat auch in mutiger und entschiedener Weise die Aufarbeitung
des größten Kirchenskandals der vergangenen Jahre vorangetrieben: Die sexuellen Missbräuche
an Minderjährigen, die teils über Jahre hinweg unbemerkt von Mitgliedern des Klerus
begangen wurden. Das sagt im Interview mit Radio Vatikan Bischof Charles Scicluna,
der sich jahrelang als Justizpromotor und vatikanischer „Chefankläger“ in der Glaubenskongregation
mit diesem Phänomen befasst hat – aktuell ist der Malteser als Weihbischof auf Malta
tätig.
„Bereits als Präfekt der Glaubenskongregation war Kardinal Josef
Ratzinger ganz erheblich dafür verantwortlich, dass 2001 das erste einschlägige Gesetz
nach dem Konzil, das Motu Proprio Sacramentorum sanctitatis tutela, verabschiedet
wurde. Im Jahr 2003 bat er Papst Johannes Paul II. darum, dass er der Glaubenskongregation
einige weit reichende Befugnisse zugestehe, die die Prozedur flexibler gemacht haben.
Die Absicht war stets die gleiche: Angemessene Antworten zu geben auf Fälle, die der
Glaubenskongregation vorgelegt wurden.“
Im Jahr 2005 habe Papst Benedikt
XVI. diese Befugnisse, die mit dem Tod seines Vorgängers ihre Wirkung verloren hatten,
innerhalb weniger Wochen nach Beginn seines Pontifikats bestätigt. Er habe jedoch
auch noch eine andere sehr wichtige Entscheidung getroffen:
„Er hat die
Kongregation gebeten, diese Regeln zu allgemein gültigen Gesetzen der Kirche zu machen.
Das geschieht im Jahr 2010. Als Papst hat Benedikt XVI. die Arbeiten der Kongregation
sehr genau verfolgt, auch weil Kardinal William Levada, sein Nachfolger als Präfekt
der Glaubenskongregation, ihm in ihren Unterredungen die schlimmsten Fälle vorgestellt
hat. Papst Benedikt hat zu diesen Fällen stets sehr präzise und entschiedene Anweisungen
gegeben.“
Dem Thema der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Pontifikat
Benedikt XVI. werden wir uns in den kommenden Tagen mit einer Sondersendung widmen
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