2013-02-01 10:49:23

D: „Sternenkinder“


Eltern können totgeborene Kinder unter 500 Gramm künftig mit eigenem Namen im Personenstandsregister eintragen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend. So können die sogenannten Sternenkinder auch normal bestattet werden. Bislang galten Totgeborene mit einem Gewicht unter 500 Gramm als Fehlgeburten und wurden personenstandsrechtlich nicht erfasst. Damit waren sie juristisch nicht existent und standen formal auf einer Stufe mit Kliniksondermüll. Weil „Sternenkinder“ nicht bestattungspflichtig sind, verweigerten einige Friedhöfe die Beerdigung. Schätzungen zufolge gibt es rund 1.500 „Sternenkinder“ im Jahr. Zudem setzt das Gesetz eine Forderung des Deutschen Ethikrates im Bereich der Intersexualität um. Damit wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen.

(kna 01.02.2013 ord)








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