Eltern können totgeborene Kinder unter 500 Gramm künftig mit eigenem Namen im Personenstandsregister
eintragen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete der Bundestag
am Donnerstagabend. So können die sogenannten Sternenkinder auch normal bestattet
werden. Bislang galten Totgeborene mit einem Gewicht unter 500 Gramm als Fehlgeburten
und wurden personenstandsrechtlich nicht erfasst. Damit waren sie juristisch nicht
existent und standen formal auf einer Stufe mit Kliniksondermüll. Weil „Sternenkinder“
nicht bestattungspflichtig sind, verweigerten einige Friedhöfe die Beerdigung. Schätzungen
zufolge gibt es rund 1.500 „Sternenkinder“ im Jahr. Zudem setzt das Gesetz eine Forderung
des Deutschen Ethikrates im Bereich der Intersexualität um. Damit wird es erstmals
möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen.