„Mehr Schatten als Licht“, so bewertet der Präsident des ZdK, Alois Glück, den heute
im Bundesrat beschlossenen Kompromiss zur PID-Rechtsverordnung. Die Verordnung regelt
die Zahl der Zentren, die PID durchführen dürfen. Die Präimplantationsdiagnostik ist
2011 vom Bundestag im Grundsatz verboten worden. Erlaubt ist sie aber für Paare, die
Veranlagungen zu schweren Erbkrankheiten besitzen. Von der katholischen Kirche wird
PID generell abgelehnt. Dabei werden nämlich im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf
Erbkrankheiten untersucht und eventuell vernichtet. Das Kabinett muss der geänderten
Verordnung nochmals zustimmen, dann tritt diese in Kraft. Nach dem vorherigen Votum
des Gesundheitsausschusses habe sich an einigen Stellen noch eine dem Willen des Gesetzgebers
besser entsprechende Lösung abgezeichnet. Dass der Bundesrat den Empfehlungen seines
Ausschusses nicht in allen Punkten gefolgt sei, nennt Glück in einer Pressemeldung
enttäuschend. Zu den Enttäuschungen zähle weiterhin, dass sich der Bundesgesundheitsminister
mit seiner Forderung nach einer zu sehr auf Mediziner ausgerichteten Zusammensetzung
der Ethikkommissionen durchgesetzt habe. Auch dass die psychosoziale Beratung der
betroffenen Paare in der Verordnung vernachlässigt werde, sei nicht hinnehmbar, so
Glück.