„Die Ärzte in katholischen Einrichtungen sind aufgefordert, sich rückhaltlos der Not
vergewaltigter Frauen anzunehmen“. Das schreibt der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim
Meisner, in einer Erklärung von diesem Donnerstag. Eine so genannte „Pille danach“,
deren „Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist“, sei nach einer Vergewaltigung
seiner Meinung nach vertretbar, um „die Befruchtung zu verhindern“. Aufgrund der unterschiedlichen
Wirkweise der verschiedenen Präparate ergäben sich ebenfalls unterschiedliche ethische
Konsequenzen, so Meisner weiter. Ein Präparat einzusetzen, das die Einnistung einer
bereits befruchteten Eizelle verhindern solle, sei nach wie vor nicht vertretbar,
da eine befruchtete Eizelle unter dem Schutz der Menschenwürde liege.
Es sei
aus seiner Sicht aber „nichts dagegen einzuwenden“, wenn katholische Ärzte Vergewaltigungsopfer
„auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, aufklären“.
Das schließe auch Informationen über „deren Zugänglichkeit“ ein, so Kardinal Meisner.
Allerdings sollten die Ärzte gleichermaßen, „ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf
angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern“. Jedenfalls
müsse aber „in katholischen Einrichtungen die Hilfe für vergewaltigte Frauen weit
über die Erörterung solcher Fragen hinausgehen“.
Die Pressestelle des Erzbistums
Köln erklärt in einem eigenen Schreiben an diesem Donnerstag einige Hintergründe:
„Zu betonen ist, dass sich die Erklärung des Erzbischofs von Köln auf die Situation
einer Vergewaltigung bezieht und nicht auf die Situation in einer sakramentalen Ehe,
die die Enzyklika „Humanae Vitae“ behandelt.“ Es gehe beim Thema Vergewaltigung nicht
um die Ganzheitlichkeit eines liebenden Aktes, sondern um die Verhinderung einer verbrecherischen
Befruchtung. Die Kirche sei bei ihrer Einschätzung zunächst von einer Wirkweise der
„Pille danach“ ausgegangen, die offenbar nicht mehr Stand der Wissenschaft entspreche.
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssten berücksichtigt werden und daher eine Differenzierung
bei der „Pille danach“ erfolgen. „Dabei gehört es zur Eigenart solcher Erkenntnisse,
dass sie nicht selten kontrovers sind. Die Kirche kann dazu nur die moralischen Prinzipien
erklären. Der einzelne Arzt einer katholischen Einrichtung muss sich dann unter Voraussetzung
dieser Prinzipien gewissenhaft kundig machen und so zu einer verantwortungsvollen
Entscheidung kommen“, heißt es wörtlich in dem Schreiben.
Der katholische
Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) begrüßte das von Kardinal Meisner veröffentlichte
Schreiben. „Damit dürften manche Unsicherheiten, die es in katholischen Einrichtungen
gegeben hat, ausgeräumt sein. Auch wird die Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte
gestärkt“, heißt es in einer Pressemitteilung des KKVD von diesem Donnerstag. Der
Kardinal benenne den Stand der medizinischen Erkenntnis und ordne ihn positiv in die
Wirklichkeit der katholischen Krankenhäuser ein. Zugleich mache er die katholische
Position zur Abtreibung deutlich.