Die Apostolische Pönitentierie
hat an diesem Montag ein Dekret zu besonderen Ablässen veröffentlicht, die am 21.
Weltkrankentag erwirkt werden können. Die katholische Kirche begeht den Gedenktag
jährlich am 11. Februar, dem Fest Unserer Lieben Frau von Lourdes. Im Zusammenhang
mit Wallfahrten, die anlässlich des Weltkrankentages stattfinden, können Gläubige
weiteren Ablass erfahren.
Benedikt XVI. habe am 8. Januar die Voraussetzungen
für den Ablass - also das Erlassen sogenannter zeitlicher Sündenstrafen - festgelegt,
die im Kontext des 21. Weltkrankentages erwirkt werden können. Das teilte der Vatikan
am Montag mit. Demnach können Gläubige die Gnade eines vollkommenen oder eines teilweisen
Ablasses im Kontext des kommenden Weltkrankentages unter bestimmten Voraussetzungen
erfahren. Gültig ist das Dekret nur vom kommenden 7.-11. Februar.
Ein vollständiger
Erlass der zeitlichen Sündenstrafen kann laut Dekret von „wahrhaftig reumütigen“ Gläubigen
jedes Mal erwirkt werden, wenn sie im angegebenen Zeitraum im Marienheiligtum von
Altötting oder in einem anderen Wallfahrtsort der katholischen Kirche an einer Zeremonie
zum Weltkrankentag teilnehmen, das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis sprechen
sowie die Jungfrau Maria anrufen – zusätzlich zu den üblichen Voraussetzungen für
die tägliche Ablassgewinnung, nämlich die Beichte, den Empfang der Kommunion und das
Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters. Auf diese Weise könnten die Gläubigen auch
den Sündenerlass für die Verstorbenen erwirken. Vollständigen Ablass können ferner
Menschen erwirken, die sich in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Strukturen um
Kranke kümmern, und zwar nach dem Vorbild des barmherzigen Samariters, den Benedikt
XVI. in seiner Botschaft zum 21. Weltkrankentag anführt. Die im Krankendienst tätigen
Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit an keiner Wallfahrt teilnehmen können, können
vollständigen Ablass erhalten, wenn sie vom 7.-11. Februar „wenigsten für einige Stunden“
der Krankenfürsorge nachgehen, die oben genannten Gebete sprechen und den Vorsatz
zeigen, eine Wallfahrt nachzuholen.
Alte, Kranke und Menschen mit ähnlichen
Einschränkungen können einen vollständigen Ablass erwirken, wenn sie spirituell an
den heiligen Messen im Kontext des Gedenktages teilnehmen, insbesondere an den vom
Papst geleiteten, die sie im Fernsehen und Radio mit verfolgen könnten. Dabei sollen
sie für alle Kranken beten und ihr eigenes Leiden als sinnhaft im Sinne des christlichen
Glaubens begreifen.
Papst Benedikt hatte in seiner Botschaft zum 21. Weltkrankentag
vor einer Flucht vor dem Leiden gewarnt: Geheilt werde der Mensch nur, wenn er lerne,
das Leiden anzunehmen und in ihm einen Sinn zu finden, heißt es in der am 8. Januar
veröffentlichten Papstbotschaft, die den Titel „Geh und handle genauso“ trägt.
Ein
teilweiser Erlass der zeitlichen Sündenstrafen kann laut dem Dekret von diesem Montag
in den Tagen der Wallfahrt vom 7.-11. Februar von Gläubigen erwirkt werden, die für
die Kranken beten.
Das Dekret ist auf den 25. Januar 2013 datiert. Unterzeichnet
ist es von Großpönitentiar Kardinal Manuel Monteiro de Castro und dem Regenten Krzysztof
Nykiel.
Bei der zentralen Veranstaltung zum diesjährigen Weltkrankentag
am 11. Februar im bayrischen Marienwallfahrtsort Altötting lässt sich der Papst vom
vatikanischen Gesundheitsminister Erzbischof Zygmunt Zimowski vertreten. Bei der Messe
im Marienheiligtum wird Zimowski Kranke salben. Am Weltkrankentag gedenkt die Kirche
weltweit der Leidenden, Alten und Behinderten sowie all jener Personen, die sich in
Kliniken, Heimen und Einrichtungen um Kranke sorgen.