2013-01-07 09:38:28

‚Menschen in der Zeit’: Jasmina Prpić – Frau Europas 2012


RealAudioMP3 Rückblick: Am 3. Oktober 1992 erreichte Jasmina Prpić mit ihren zwei Töchtern und einer Tasche Wäsche als Kriegsflüchtling Deutschland. Die in Banja Luka (Bosnien und Herzegowina) geborene Juristin konnte und wollte die religiösen und nationalistischen Konflikte beim Auseinanderbrechen Jugoslawiens nicht länger ertragen: Zwei Jahre zuvor hatte sie ihr Richteramt niedergelegt, kurz bevor alle nicht-serbischen Richter entlassen wurden; ihr kroatischer Ehemann war bereits nach Deutschland geflohen. Als Flüchtling ohne Deutschkenntnisse wäre die Wiederaufnahme ihrer juristischen Tätigkeit der einfachste Schritt zur Überwindung ihres Traumas gewesen. Doch der blieb ihr verwahrt, weil ihr Studium nicht anerkannt wurde.

Handeln, statt zu verzagen, Kraft schöpfen aus Niederlagen – das wurde fortan zu Jasmina Prpićs Maxime, für sich und für andere: Sie paukte die fremde Sprache, arbeitete als Putzfrau und Kellnerin, um nicht von staatlicher Unterstützung zu leben, und schrieb sich fast 20 Jahre nach Abschluss ihres Jurastudiums für ein Magisteraufbaustudium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg ein, das sie 2012 abschloss. Eine ihrer Seminararbeiten über ‚Vergewaltigung als Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit’ fiel Dr. Monika Hauser – ebenfalls Frau Europas - in die Hände; für deren Organisation medica mondiale war Jasmina Prpić drei Jahre im Kosovo tätig, um potenzielle Zeuginnen von Vergewaltigungsverbrechen vor das Haager Tribunal zu begleiten und juristisch zu betreuen. Dort wurde ihr bewusst, wie sehr Frauen und Frauenorganisationen juristische Hilfe benötigen und wie stark Menschenrechte von ihrer gerichtlichen Durchsetzung abhängen – eine Erkenntnis, die sie in internationalen Konferenzen zum Thema Frauenrechte oder auf Reisen mit Menschenrechts-Aktivistinnen nach Albanien, Mexiko, die Türkei oder den Iran engagiert vertrat.

Jasmina Prpić stellt immer wieder heraus, dass auch innerhalb Europas unübersehbare Unterschiede zwischen rechtlicher und faktischer Gleichstellung der Geschlechter bestehen. Aus dieser Erkenntnis gründete sie 2007 mit elf Kolleginnen aus Deutschland und unterschiedlichen Herkunftsländern den Verein „Anwältinnen ohne Grenzen“, deren Vorsitzende sie seitdem ist. Der Verein kämpft für die Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen mit juristischen Mitteln und für den Abbau jeglicher Form von Ungleichbehandlung oder Diskriminierung im In- und Ausland – ein Engagement, das Jasmina Prpić mehr als die Hälfte ihres Lebens mit Sachverstand, Kreativität und Hartnäckigkeit verfolgt.

Jasmina Prpić wurde 2012 in München mit dem Preis Frauen Europas - Deutschland ausgezeichnet. Hören Sie dazu Ausschnitte aus der Dankesrede der preisgekrönten Anwältin im Originalton, aufgenommen am Tag der Auszeichnung im Münchner Justizpalast:


Sehr verehrten Damen und Herren, Liebe Gäste,


Mit großer Freude nehme ich diese Auszeichnung entgegen, so kurz vor dem 03. Oktober, dem Tag, an dem ich vor zwanzig Jahren zusammen mit meinem Mann und unseren damals 10 - und 12- jährigen Töchtern nach der Flucht aus meinem alten Heimatstaat Bosnien-Herzegowina nach Deutschland kam.


All dies geschah mitten in Europa im Vorfeld des 21. Jahrhunderts, vor den Augen der
Weltöffentlichkeit. Wir alle verfolgten durch die Medien den Völkermord in Srebrenica. Nur fünf Jahre nach den friedlichen Revolutionen in Mittel- und Südosteuropa, die ein Zusammenwachsen Europas möglich erscheinen ließen, vollzog sich das schwerste Kriegsverbrechen auf europäischem Boden seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Am 11. Juli 1995 und an den darauf folgenden Tagen wurden etwa 8.000 muslimische Männer in der erklärten UN Schutzzone ermordet. Ein schwerer Schlag für die Menschheit. Ein Versagen der Politik.

Nach dem Bosnienkrieg begegneten uns bald ähnlichen Bilder: aus Kosovo, Irak, Afghanistan, Somalia, Osttimor, aus den Ländern des arabischen Frühlings, heute noch aus Syrien. Die schrecklichen Folgen des Krieges treffen immer wieder insbesondere Frauen. Und dies obwohl vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien bereits im Jahr 2000 der erste Prozess begann, in dem Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert wurde und das erste Urteil eines internationalen Gerichts in Zusammenhang mit sexueller Gewalt erging.


Diese Kriegsverbrechen zu erleben und ihnen tatenlos zuzuschauen, war für mich undenkbar, hieß doch mein Lebensmotto: „Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen“. Die Staatengemeinschaften schweigen nur zu oft - sei es aus politischen, ökonomischen, oder anderen Eigeninteressen - wenn Regierungen die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger verletzen. Auch die Vereinten Nationen haben bisher ihr ausdrückliches Ziel, massive Menschenrechts- verletzungen zu verhindern, nicht erreicht. Folglich müssen die Nicht-Regierungs-Organisationen gemeinsam mit engagierten Regierungen und dem für Menschenrechte verantwortlichen UN- Apparat ihre Bemühungen verstärken.

Leicht gesagt. Aber wie? Wie findet eine Nicht-Regierungs-Organisation Gehör?

Ich begann eine schwierige Arbeit, der Don Quijotes ähnlich, in einem völlig fremden Staat, ohne Sprachkenntnisse. Ich war mir sicher, dass eine andere Welt mit mehr Einfluss von Frauen und damit mit mehr Gerechtigkeit für Frauen und die ganze Zivilgesellschaft möglich ist. Mit fast 40 wagte ich das unmöglich Scheinende. 20 Jahre danach, stehe ich hier. Von meiner Tätigkeit als Richterin, später Anwältin in Bosnien wechselte ich hier in Deutschland zunächst zur Putzfrau und Kellnerin. Weil mein Universitätsabschluss in Jura hier nicht anerkannt wurde, schrieb ich mich auch wieder als Studentin für ein Aufbaustudium an der Universität Freiburg ein. Der erworbene akademische Titel berechtigt mich aber immer noch nicht, mich in Deutschland als Anwältin niederzulassen. Im Gegensatz zu meinen ausländischen Kolleginnen beispielsweise aus Bulgarien, Rumänien, Frankreich oder den Niederlanden, sogar denjenigen aus Slowenien, ebenfalls einem ehemaligen Bundesland von Jugoslawien. Diese Kolleginnen erfüllen nämlich eine formale Voraussetzung: Sie kommen aus einem EU Staat. Mein Heimatstaat Bosnien-Herzegowina gehört diesem Bündnis immer noch nicht an.

Dies hinderte mich aber nicht daran, viele Aufsätze über Menschenrechtsverletzungen zu
schreiben, Pressebeiträge zu fertigen, Vorträge mit Fotoausstellungen zu halten, an verschiedenen Konferenzen, Tagungen und Delegationsreisen von Deutschland bis Iran, von Kosovo bis Mexiko teilzunehmen. Thema meiner Vorträge wurde immer öfter die UN Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Diese Konvention gilt seit 30 Jahren auch in Deutschland in Form eines nationalen Gesetzes und wird heute als Magna Charta der Frauenrechte bezeichnet. Im Jahr 2001 bot mir Dr. Monika Hauser, Leiterin der Organisation medica mondiale, an, in den Kosovo zu gehen. Für ihre Arbeit wurde sie vor 15 Jahren mit dem „Preis Frauen Europas“ ausgezeichnet. Ich sollte Kosovarinnen, die während des Kosovokrieges vergewaltigt wurden, als potenzielle Zeuginnen vor dem Haager Tribunal unterstützen.

Ich sagte sofort zu, obwohl die Lage dort, nach dem Nato Angriff, immer noch nicht sicher war. In dieser Zeit habe ich viel Leid gesehen und furchterregende Erfahrungen gemacht. Insbesondere die Erkenntnis, dass Frauen, die vergewaltigt oder sexuell misshandelt wurden, in der Folge häufig von ihren Familien und Ehemännern als „entehrt“ verstoßen wurden , hat mich zutiefst erschüttert. Aber ich hatte im Kosovo nicht nur mit sexualisierter Gewalt an Frauen zu tun. In einer sehr konservativen, seit Jahrhunderten durch die Vormacht der Männer geprägten Gesellschaft, erfuhr ich durch meine Arbeit auch von Fällen der Blutrache, Zwangsheirat, Ehrenmorden an Frauen, Bigamie, sowie der weit verbreiteten häuslichen Gewalt an Frauen. Außerdem bekam ich die schweren Menschenrechts-verletzungen an der Roma- Minderheit zu Gesicht, die unter unmenschlichen Bedingungen dort leben. Für sie wurden gezielt die Lager, völlig getrennt von der kosovarischen Bevölkerung eingerichtet, damit sie kein Kontakt miteinander haben.

Auf verschiedenen Tagungen und Konferenzen mit dem Schwerpunkt „Frauenrechte als
Menschenrechte“, an denen ich in Albanien, Bosnien, Kroatien und in der Türkei im Rahmen meiner Tätigkeit im Kosovo teilgenommen habe, wurden immer wieder diese Themen diskutiert: die verschiedenen Formen der Diskriminierung der Frau, begangen in der Familie oder seitens staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure. Reine juristische Frauenorganisationen gab es nicht, die solche Frauenrechtsverletzungen aufgriffen und die Sitten und verfestigte Traditionen, die zur Diskriminierung der Frauen führen, mit juristischen Mitteln bekämpfen würden.

Mir wurde bewusst, wie hoch das Bedürfnis nach einer solchen Organisation ist, die Frauen, Frauenorganisationen und Frauenaktivistinnen juristische Hilfe- und Austausch im Kampf gegen Ungleichbehandlung anbietet. Zusammen mit elf anderen Juristinnen verschiedener Herkunft gründete ich schließlich am 6. November 2007 den Verein „Anwältinnen ohne Grenzen e.V.“ in Freiburg, der in Kurze sein fünfjähriges Bestehen feiern wird. Unsere Aufgabe ist es vor allem, Missstände zu benennen, Menschenrechtsverletzungen von Frauen bekannt zu machen und uns für deren Ahndung mit juristischen Mittel, vor allem mittels CEDAW, einzusetzen, deren Normen auch als Brücke zwischen dem Völkerrecht und den nationalen Gesetzen zu verstehen sind.

Wir wollen einen gesellschaftlichen Wandel durch Recht erreichen, weil Recht und Rechtssprechung sein Motor ist Besonders erwähnenswert ist Art. 5 a der CEDAW, der die Vertragsstaaten verpflichtet, einen „Wandel in den sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Mann und Frau“ zu bewirken, um Vorurteile und stereotype Rollenverteilung zu beseitigen. Damit wird das eigentliche Ziel dieses Übereinkommens aufgezeigt: der normative Umbau des Geschlechterverhältnisses und der damit verbundenen Rollenzuschreibung.


Es gibt immer noch viele Länder, die konsequent die Menschenrechte von Frauen missachten. In solchen Ländern können Veränderungsimpulse keine nachhaltige Wirkung haben, wenn sie in diesen Gesellschaften selbst nicht verankert sind. Wie erforderlich eine Unterstützung beispielsweise in islamischen Staaten zurzeit ist, zeigen die Revolutionen in den Ländern des Arabischen Frühlings und in der arabischen Welt überhaupt. Und obwohl Frauen mit Männern auf die Straßen gingen und gehen ist völlig ungewiss, ob die Lage dieser Frauen künftig, in der Phase des Regierungswechsels, verbessert wird. Gerade jetzt müssen diese Frauen in ihrem Kampf um Gleichstellung dringend unterstützt werden! Deshalb wollen wir mit Frauen-Organisationen und –Aktivistinnen in diesen Ländern kooperieren.

Durch nachhaltigen Austausch in Form von Workshops, Seminaren und Konferenzen lässt sich die positive Entwicklung der Menschenrechte von Frauen in Europa aufzeigen. Dieses Ziel verfolgt unser aktuelles Projekt „Arabischer Frühling“, das Frauen in Tunesien, Libyen und Ägypten auf ihrem Weg zu mehr Gleichstellung in den neuen Verfassungen unterstützen soll. In unserer Organisation sind Kenntnisse und Erfahrungen unterschiedlicher Rechtssysteme und
Sprachen gebündelt: zurzeit aus Deutschland, Bosnien, Kroatien, Brasilien, der Dominikanischen Republik, Frankreich, Georgien, Kosovo, dem Iran, Nigeria, Peru, Rumänien, Serbien, Spanien/Palästina, der Türkei. Ein großes Multiplikatoren-Potenzial, das allerdings noch nicht ausgeschöpft ist. Die Kenntnisse und Erfahrungen, die jede Einzelne von uns mitbringt, bieten wir auch der deutschen Regierung, Anwaltskanzleien, staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, gerne an. Insbesondere bei Auslandseinsätzen ist es unbedingt erforderlich, die jeweiligen politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Eigenheiten zu berücksichtigen, andernfalls muss man sich nicht wundern, wenn die internationalen Normen als von außen diktiert und als illegitim verstanden werden. Ich hoffe sehr, dass Frau Kopp dieses Angebot nach Bonn tragen wird. Und auch die Information: wir brauchen dringend finanzielle Unterstützung, um hauptamtliche MitarbeiterInnen einzustellen.

In den vergangenen fünf Jahren haben wir alle ausschließlich ehrenamtlich gearbeitet. Für eine längere Zeit ist es undenkbar, eine solche Arbeit so, ohne mal einen Büro zu haben, weiterzuführen. Innerhalb Europas stellen Frauenrechte als gesicherte Menschenrechte noch immer keine Selbstverständlichkeit dar. Dies gilt übrigens auch für hoch entwickelte Länder, in denen oft die Auffassung vertreten wird, Frauen würden zwar in anderen Ländern diskriminiert, jedoch nicht in ihrem eigenen.

Die formale Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist in den meisten EU-Ländern gesetzlich verankert. In der Praxis aber sind Frauen, etwa in Bezug auf Arbeitsplatz, Entlohnung, Führungspositionen und Teilnahme am öffentlichen Leben vielfach durch subtile Formen gesellschaftlicher Diskriminierung benachteiligt, bis hin zur Altersarmut. Hierzu zählen auch Migrantinnen, deren Benachteiligung, insbesondere durch den erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt, sichtbar ist und die sich dadurch auf ihre Integration in Deutschland auswirkt.

Arbeit bedeutet für Migrantinnen und Migranten weit mehr als nur finanzielle Absicherung. Gerade in Deutschland stellt sie auch ein Hauptkriterium für gesellschaftliche Teilhabe dar. Wer diese Norm nicht erfüllt, wird aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt. Und dabei geht es nicht um irgendeine Beschäftigung, sondern um eine menschenwürdige. In Deutschland kommt
es nicht selten vor, dass gut ausgebildete Migrantinnen mangels Alternativen in niedrig
entlohnten und unsicheren Dienstleistungsbereichen tätig sind: Reinigungsarbeiten, Pflege und Betreuung in Privathaushalten werden vorzugsweise von Migrantinnen durchgeführt – vor allem, weil ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse hierzulande selten anerkannt werden. Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (sog. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz), das zum 1. April dieses Jahres in Kraft trat, ist nur der erste Schritt in die richtige Richtung. Es regelt lediglich das Anerkennungsverfahren und für nicht akademische Berufe. Die Anerkennung akademischer Berufe bleibt weiterhin in der Zuständigkeit der Länder und ist noch nicht vereinheitlicht. So hängt es oft vom Wohnort ab, ob ein Diplom anerkannt wird oder nicht. Im Bereich der Lohngleichheit und Präsenz von Frauen in Macht – und Spitzenpositionen möchte ich meine klare persönliche Position äußern: Ohne gesetzliche
Quote wird es nicht gehen.

Vor zehn Jahren wurde bereits ein Gleichstellungsgesetz für die Wirtschaft entworfen, das aber nie in den Bundestag eingebracht wurde. Stattdessen schloss die Bundesregierung am 2. Juli 2001 mit einigen Spitzenverbänden der Wirtschaft eine „gesetzesvertretende Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“. Das Ergebnis nach zehnjähriger Freiwilligkeit ist bekannt: In den Vorständen der 200 größten deutschen Unternehmen sind nur drei Prozent Frauen vertreten – seit zehn Jahren unverändert. Um diesen nach wie vor geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen zu ändern, hat die jetzige Regierung mit der Flexi-Quote ein Instrument vorgeschlagen, mit dem Ziel, „alle börsennotierten und alle vollmitbestimmungspflichtigen Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, für sich selbst eine konkrete und individuelle Quote für den Anteil von Frauen im Vorstand und im Aufsichtsrat zu beschließen und zu veröffentlichen“.

Dass ich dieses Instrument von der bereits erwähnten und nicht tauglichen Vereinbarung zum Zweck der Förderung der Chancengleichheit aus dem Jahre 2001 nicht unterscheiden kann, mag an meinen mangelnden deutschen Sprachkenntnissen liegen.


Wie wirksam eine aktive Gleichstellungsgesetzgebung ist, lehrt das schwedische Beispiel. Diese gilt EU-weit und international als das Erfolgsmodell. Schweden ist neben anderen skandinavischen Ländern stets auf einem der vordersten Plätze des „Gobal Gender Gap Index“. Deutschland liegt seit 2009 auf dem 12. Platz. Umso mehr verwundert, dass diesem Kerngedanken der schwedischen Politik, dem Prinzip der de-facto Geschlechtergleichheit als notwendige Grundlage für eine gerechte und demokratische Gesellschaft, von den anderen Staaten der Europäischen Union, inklusive Deutschland, nicht gefolgt wird. Recht und Gerechtigkeit – oder anders gesagt: De- facto und De- jure Recht.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland hat Verfassungsrang. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Mit großem Interesse warte ich auf den Ausgang dieses Prozesses.

Ich habe den Eindruck, dass wir Frauen und die an Gleichberechtigung interessierten Männer noch eine Weile zu tun haben werden, bis Artikel 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes in der Lebenswirklichkeit zur Selbstverständlichkeit wird.

Aber, wir Frauen werden das schaffen!

Das bin ich mir ganz sicher! Vielen Dank!

(rv 06.01.2013 ap)








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