Die katholische Kirche in Italien braucht keine kommunale Immobiliensteuer nachzuzahlen.
Das hat die EU-Kommission beschlossen. Ausnahmen der entsprechenden Immobiliensteuer,
die von 2006 bis 2011 galten, seien zwar nicht mit den EU-Regeln für Staatsbeihilfen
vereinbar, teilte die Kommission in Brüssel am Mittwoch mit. Die italienische Regierung
habe jedoch nachgewiesen, dass es „absolut unmöglich“ sei, den Umfang der gewährten
Vorteile an die Kirche und andere nicht-kommerzielle Organisationen zu messen oder
gar einzutreiben. Die EU-Kommission hatte eine längere Untersuchung in Gang gesetzt.
Der Fall sei sehr speziell und in Brüssel einmalig, sagte der Sprecher des EU-Wettbewerbskommissars
Joaquín Almunia. In Brüssel lagen keine Schätzungen vor, wie viel die Kirche als große
Immobilienbesitzerin in Italien bei einer Nachzahlung hätte nachzahlen müssen. Eine
Änderung der Regeln 2011 habe sichergestellt, dass keine ungerechtfertigten Vorteile
mehr gewährt würden, erklärte Almunia. - Die Kommission war vor zwei Jahren aufgrund
von Beschwerden tätig geworden. Die Behörde achtet darauf, dass Staatsbeihilfen nicht
den freien Wettbewerb in Europa verfälschen. Dieses Eingriffsrecht ist vertraglich
geregelt.
Italiens Bischöfe haben derweil die Billigung der neuen gesetzlichen
Regelung zur Befreiung von der italienischen Grundsteuer durch die EU-Kommission begrüßt.
Die Entscheidung sei „gerecht und ausgewogen“, sagte der Bischofskonferenz-Vorsitzende,
Kardinal Angelo Bagnasco, am Mittwoch in Genua. Es handele sich keineswegs um eine
besondere Privilegierung der katholischen Kirche. Diese ist in Italien größter Nutznießer
der Befreiung nichtkommerzieller Einrichtungen von der Grundsteuer.