2012-12-20 14:35:41

Italien: Keine Nachzahlungen der Immobiliensteuer


Die katholische Kirche in Italien braucht keine kommunale Immobiliensteuer nachzuzahlen. Das hat die EU-Kommission beschlossen. Ausnahmen der entsprechenden Immobiliensteuer, die von 2006 bis 2011 galten, seien zwar nicht mit den EU-Regeln für Staatsbeihilfen vereinbar, teilte die Kommission in Brüssel am Mittwoch mit. Die italienische Regierung habe jedoch nachgewiesen, dass es „absolut unmöglich“ sei, den Umfang der gewährten Vorteile an die Kirche und andere nicht-kommerzielle Organisationen zu messen oder gar einzutreiben. Die EU-Kommission hatte eine längere Untersuchung in Gang gesetzt. Der Fall sei sehr speziell und in Brüssel einmalig, sagte der Sprecher des EU-Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia. In Brüssel lagen keine Schätzungen vor, wie viel die Kirche als große Immobilienbesitzerin in Italien bei einer Nachzahlung hätte nachzahlen müssen. Eine Änderung der Regeln 2011 habe sichergestellt, dass keine ungerechtfertigten Vorteile mehr gewährt würden, erklärte Almunia. - Die Kommission war vor zwei Jahren aufgrund von Beschwerden tätig geworden. Die Behörde achtet darauf, dass Staatsbeihilfen nicht den freien Wettbewerb in Europa verfälschen. Dieses Eingriffsrecht ist vertraglich geregelt.

Italiens Bischöfe haben derweil die Billigung der neuen gesetzlichen Regelung zur Befreiung von der italienischen Grundsteuer durch die EU-Kommission begrüßt. Die Entscheidung sei „gerecht und ausgewogen“, sagte der Bischofskonferenz-Vorsitzende, Kardinal Angelo Bagnasco, am Mittwoch in Genua. Es handele sich keineswegs um eine besondere Privilegierung der katholischen Kirche. Diese ist in Italien größter Nutznießer der Befreiung nichtkommerzieller Einrichtungen von der Grundsteuer.

(ansa/apa 20.12.2012 mg)







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