2012-12-13 14:29:37

D: Kirche begrüßt Beschneidungsurteil


RealAudioMP3 Die Entscheidung des Bundestages zur Beschneidung aus religiösen Gründen ist eine Stärkung des Elternrechtes. So wertet Prälat Karl Jüsten, Leiter das Verbindungsbüros der katholischen Kirche mit dem Staat die Parlamentsabstimmung an diesem Mittwoch. Mit fraktionsübergreifender Mehrheit hatten die Abgeordneten den traditionellen religiösen Ritus am Mittwoch auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Damit ist religiöse Beschneidung in Deutschland kein Verstoß gegen geltendes Recht. Dazu Jüsten:

„Die Deutsche Bischofskonferenz hat dieses Gesetz begrüßt, weil jetzt Rechtsicherheit geschaffen wurde, vor allem für die jüdischen Familien. Wir sind als katholische Kirche in Deutschland natürlich an einem guten Verhältnis zu den anderen Religionen interessiert, von daher haben wir dieses Gesetz positiv begleitet.
Ein alternativer Gruppenentwurf zur Beschneidung wurde am Mittwoch abgelehnt. Er sah Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr vor. Für die Gegner der Beschneidung hat bei der Frage das Kindesrecht auf körperliche Unversehrtheit Vorrang vor dem Erziehungsrecht der Eltern. Das Kindesrecht sei „eine hochsensible Frage“ in der Abwägung des Gesetzgebers gewesen, berichtet Jüsten:

„Ich glaube, der Gesetzgeber war klug beraten, dass er einen Verweis darauf gemacht hat, dass die Regeln der ärztlichen Kunst zum Schutz des Kindes eingehalten werden müssen, dass eben nicht jeder - salopp gesagt – Quacksalber eine Beschneidung vornehmen kann, sondern dass das nur Fachleute machen dürfen. Und dadurch wird versucht zu minimieren, dass den Kindern irgendwie ein Schaden zugefügt wird. Diese Formel hatte es bisher nicht gegeben, das scheint auch der jüdischen Gemeinde sehr entgegen zu kommen; die hat ja Interesse daran, dass eine Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst gemacht wird.“
Für den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, ist die „politische Botschaft des Gesetzes“ wichtig: „Jüdisches und muslimisches Leben bleibt hier weiter willkommen.“ Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Ayman Mazyek, zeigte sich ebenfalls zufrieden. „Endlich ist dem Spuk nach dem Urteil des Kölner Landgerichts ein Ende gesetzt worden“, sagte er auf Anfrage. Jüsten hofft auch, dass das Gesetzt jetzt zur Befriedung der teilweise sehr polemischen Dikussion um das Thema beitragen wird. Insgesamt lobt er aber die ernsthafte Debatte über das Thema:

„Zunächst einmal, zeigt das, welch hohen Stellenwert Religion in unserem Land hat und mit welcher Ernsthaftigkeit die Debatte auch geführt wurde. Und man kann auch sicher sagen, dass es quer durch alle Parteien ein großes Interesse gab, die Rechte der Religionen zu schützen und zu bewahren in unserem Land. Das ist, wenn Sie so wollen, eine Stärkung des bestehenden Staatskirchenrechtes, und von daher kann ich mit der Art, wie die Debatte geführt worden ist, sehr zufrieden sein.“

Hintergrund
Für Juden und Muslime ist der Ritus der Beschneidung wesentlicher Teil ihrer Religion. Nachdem das Kölner Landgericht im Mai die Beschneidung in einem Einzelfall als Körperverletzung gewertet hatte, war es im Bundestag zu zwei verschiedenen Anträgen zur gesetzlichen Regelung gekommen.


(rv/kna 13.12.2012 pr)








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