Österreich: Kultusgemeinden zeigen Beschneidungsgegner an
Der Bundesverband der Israelischen Kultusgemeinden Österreichs (IKG) hat den Verein
„Initiative gegen Kirchenprivilegien“ angezeigt. Anlass dazu ist eine Anzeige der
Initiative gegen den Wiener Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister und einen muslimischen
Arzt aufgrund einer durchgeführten Beschneidung. Dieser Schritt habe den Tatbeständen
einer „Herabwürdigung religiöser Lehren“ sowie der „Verhetzung“ und „Verleumdung“
entsprochen, so die Anklage bei der Staatsanwaltschaft Wien, für die eine Sachverhaltsdarstellung
eingebracht wurde. Wie IKG-Präsident Oskar Deutsch betont, sehe die Israelitische
Religionsgesellschaft die Gesetzeskonformität der traditionellen Beschneidung „juristisch
eindeutig und insbesondere durch das verfassungsmäßige Recht auf Religionsfreiheit
und das Israelitengesetz abgesichert“. Justizministerin Beatrix Karl habe diesen Umstand
bereits vor Monaten bestätigt. Immer wieder werde die Beschneidungsdiskussion künstlich
entfacht, stellt Deutsch weiter fest. Dabei fehle es jedoch, „wie auch in dem jüngst
unternommenen Angriff“, an Respekt vor Andersdenkenden. „Die Israelitische Religionsgesellschaft
sieht sich daher veranlasst, entsprechende juristische Schritte zu ergreifen“, so
der Präsident.