D: Kommerzielle Nutzung der Stammzellenforschung befürchtet
Lebensschützer warnen davor, Wissenschaftlern die wirtschaftlichen Verwertungsrechte
auf menschliche embryonale Stammzellen zuzusprechen. Damit reagieren die Lebensschützer
auf die in Kürze zu erwartende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu Patenten
auf Leben. Ein entsprechendes Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle
müsse zurückgenommen werden, forderte die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) am Montag
in Köln. Der Bundesgerichtshof verhandelt am Dienstag über das Brüstle bereits 1999
zugesprochene Patent. Geklagt hat die Umweltorganisation Greenpeace. Brüstle will
mit Hilfe von embryonalen menschlichen Stammzellen Ersatzzellen für geschädigte Zellen
des Gehirns und des Rückenmarks gewinnen. Die ALfA-Bundesvorsitzende Claudia Kaminski
sagte dazu, das umstrittene Stammzellgesetz mit seiner Importerlaubnis von Stammzellen
sei vom Bundestag nur deshalb beschlossen worden, weil die Wissenschaftler stets versichert
hätten, bei ihrer Arbeit handle es sich nur um Grundlagenforschung. Dass Brüstle jetzt
auch eine kommerzielle Nutzung seiner Forschungen anstrebe, zeige, dass er das Parlament
über seine wahren Absichten getäuscht habe.