2012-11-24 10:52:40

D: Gekündigter Kirchenmusiker verliert vor Gericht


Ein wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigter Kirchenmusiker hat keinen Anspruch auf Wiederaufnahme eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht, obwohl er vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) ein Urteil zu seinen Gunsten erstritten hatte. Dies teilte das Bundesarbeitsgericht am Freitag in Erfurt mit. Die Entscheidung sei aus formalen Gründen erfolgt. So sei das Verfahren in Deutschland vor dem Stichtag 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden. Weder die Europäische Menschenrechtskonvention noch deutsches Verfassungsrecht verlangten zwingend danach, „einem die Verletzung der Konvention feststellenden Urteil des EGMR die Wirkung beizumessen, die Rechtskraft von Zivilurteilen im Ausgangsverfahren zu beseitigen“.

Dem von seiner Ehefrau getrennt lebenden Kirchenmusiker, der damals mit seiner neuen Partnerin ein Kind erwartete, war 1997 von seiner katholischen Kirchengemeinde im Bistum Essen gekündigt worden. Deutsche Gerichte hatten die Kündigung des Musikers bis zu den höchsten Instanzen als rechtens angesehen und dabei auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verwiesen. Daraufhin wandte sich der Beschwerdeführer an den EMGR, der die deutschen Gerichte kritisierte und im September 2010 befand, dass gegen das Recht des Kirchenmusikers auf Privat- und Familienleben verstoßen worden sei. Im vergangenen Juni sprach ihm der EGMR zudem eine Entschädigung zu. Der Musiker hatte bereits im Oktober 2010 seinen Anspruch angemeldet, wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren zu wollen, und eine Restitutionsklage erhoben. Seine Revision gegen die ablehnende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, das die Klage für unzulässig erklärte, blieb jetzt ohne Erfolg.

(kna 24.11.2012 cs)







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