Ein Walliser Lehrer, der sich weigerte, ein Kruzifix im Klassenzimmer aufzuhängen,
ist zu Unrecht entlassen worden. Das Walliser Kantonsgericht hat die Beschwerde von
Valentin Abgottspon gegen die fristlose Entlassung gutgeheißen, meldet die Nachrichtenagentur
SDA unter Berufung auf eine Mitteilung des Kantonsgerichts. Zur Frage der Rechtmäßigkeit
von Kruzifixen in Klassenzimmern öffentlicher Schulen musste das Kantonsgericht nicht
abschließend Stellung nehmen. Das Gericht verwies aber auf das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte vom 18. März 2011. Dieser entschied, dass Kruzifixe
in italienischen Klassenzimmern bleiben dürfen. Im vorliegenden Fall konzentrierte
sich das Kantonsgericht auf die Beurteilung des Verhaltens der Parteien und die Frage
nach der Rechtmäßigkeit der fristlosen Entlassung. Es hielt fest, eine solche sei
nur bei einem besonders schwerwiegenden Fehlverhalten des Angestellten gerechtfertigt.
Das Gericht bemängelte zudem, dass Abgottspon vor dem Entlassungsentscheid nicht angehört
worden sei. Der Freidenker hatte als Lehrer an der Orientierungsschule in der Ortschaft
Stalden gearbeitet. Im Oktober 2010 wurde er fristlos entlassen, weil er sich weigerte,
im Klassenzimmer ein Kruzifix aufzuhängen. Ein Rekurs von Abgottspon gegen die Kündigung
wurde 2011 von der Walliser Regierung abgelehnt. Gegen diesen Entscheid reichte der
Freidenker Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Abgottspon ist Präsident der Walliser
Sektion der Freidenker-Vereinigung der Schweiz.