Mit einer weiteren Fortbildungstagung hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre Aufarbeitung
sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich fortgesetzt. In Bad
Honnef trafen sich am Freitag mehr als hundert Teilnehmer zum Thema „Opfergerechter
Umgang mit Tätern“. Zielgruppe der Veranstaltung waren Generalvikare, Personalverantwortliche
sowie Missbrauchs- und Präventionsbeauftragte im kirchlichen Bereich. „Selbstverständlich
müssen wir uns zunächst um die Opfer kümmern, sind aber auch verpflichtet, uns mit
den Tätern und ihrem Verbleib auseinanderzusetzen – nicht zuletzt unter Wiedereingliederungs-
und Rückfallgesichtspunkten sowie vor dem Hintergrund der Rechte eines jeden Menschen.“
Das sagte der Präsident des „Saint Luke Institute Silver Spring“ in Washington/USA,
Edward J. Arsenault. Und weiter: „Ein Behandlungsprogramm muss sowohl die verhaltens-
und psychodynamische Perspektive als auch die kirchlich-spirituelle Dimension eines
Täters berücksichtigen.“
Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz,
Bischof Stephan Ackermann, sagte, „dass wir uns gezielter als bisher auch der Frage
zuwenden müssen, wie wir mit Priestern verfahren, die zu sexuellen Missbrauchstätern
geworden sind“. Das sei „eine besonders schwierige Problematik“ auf einem Feld, auf
dem es „bisher keine fest vorgezeichneten und positiv bewährten Konzepte gibt“.
Hintergrund
Im
Sommer 2010 hat die Deutsche Bischofskonferenz „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem
Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ herausgegeben und unmittelbar
danach eine Rahmenordnung Prävention verabschiedet. Diese wurde in Zusammenarbeit
mit der Deutschen Ordensoberenkonferenz erarbeitet und richtet sich an alle, die in
Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit
tätig sind. Beide Dokumente wurden für zunächst drei Jahre in Kraft gesetzt und werden
dann einer Überprüfung unterzogen.