2012-11-15 14:33:56

D: Kritik an PID-Rechtsverordnung


Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken kritisiert den Beschluss des Bundeskabinetts zur neuen PID-Verordnung. Ärzte dürfen demnach künftig Gentests an künstlich erzeugten Embryonen durchführen, wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Durchführungsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik stehe im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers. Das sagte der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) zum Beschluss der Bundesregierung. Alois Glück fügte an, dass er die Bundesländer auffordere, der Verordnung in dieser Form im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die zentralen Mängel des ersten Entwurfs seien vom Bundesgesundheitsministerium nicht beseitigt worden, schreibt Glück in einer Pressemeldung von diesem Donnerstag: Nach wie vor sei die Anzahl der Zentren, die für die Durchführung der PID zugelassen werden können, nach oben offen. Ebenso sei für die Besetzung der Ethikkommissionen eine Dominanz von Medizinern vorgesehen. Weiterhin sieht Glück die psychosoziale Beratung für betroffene Paare nicht ausreichend abgesichert. Es sei auch keine ausführliche Falldokumentation bei der zuständigen Zentralstelle vorgesehen, bemängelte er. – Die Rechtsverordnung regelt den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik, bei der menschliche Embryonen bei der künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibs auf bestimmte Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet werden. Das Parlament hatte im Juli 2011 ein grundsätzliches PID-Verbot beschlossen, eine Anwendung der Gentests jedoch für wenige Ausnahmen zugelassen. Danach ist PID in Fällen zulässig, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.

(pm 15.11.2012 pr)







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