Die Präimplantationsdiagnostik
PID wird wieder Thema der politischen Debatte: Das Bundeskabinett und der Bundesrat
werden in den kommenden Wochen eine Rechtsverordnung beraten, die der deutsche Bundesgesundheitsminister
Daniel Bahr im Sommer erstellt hatte. Der Bundestag hatte nach langer Debatte ein
Gesetz erlassen, dessen Ausführung nun ansteht, die PID kommt also Anfang 2013 in
Gang.
„Da geht es ja darum, dass Gendefekte menschlicher Embryonen selektiert
und verworfen werden. Es wird niemanden in Deutschland überraschen, dass die katholische
Kirche das ablehnt“, so kommentiert der Münchner Erzbischof, Kardinal Reinhard
Marx, die aktuelle Gesetzgebungsdebatte zur PID. Die Herbstvollversammlung der bayrischen
Bischöfe hatte dieses Thema beraten, Kardinal Marx fasste bei einer Pressekonferenz
am Donnerstag die Überzeugung der Bischöfe zusammen. Man lehne die gesamte PID samt
den geplanten Beratungszentren und Ethik-Kommissionen ab.
„Das ist eine
eindeutige und klare Ablehnung, und deswegen werden wir uns auch nicht an den Ethik-Kommissionen
beteiligen. Das geht nicht! Wir sind der Meinung, dass dies nicht akzeptabel ist,
dass der Gedanke der Selektion jetzt sozusagen voranschreitet. Wir lehnen jegliche
Tötung menschlicher Embryonen ab und wenden uns deshalb auch gegen eine Ausweitung
der Zahl von Zentren in den Bundesländern, deren Beratung die Voraussetzung einer
Anwendung von PID ist.“
Die Gefahr liege aber nicht nur im Gedanken der
Selektion menschlichen Lebens, in der Gesetzgebung lauere eine weitere Gefahr. Die
Bischöfe glauben nämlich nicht, dass es bei Einzelfällen bleiben wird, sondern sehen
eine Ausweitung: Wenn erst einmal die Infrastruktur dafür da sei, würden sicherlich
marktwirtschaftliche Dynamiken greifen.
„Das Bundesgesetz hat ja ausdrücklich
von Einzelfällen gesprochen. Durch eine solche Ausweitung sehen wir die Gefahr der
Multiplizierung von Fällen und eines Wettbewerbs um Kunden für künftige PID-Beratung
in diesen Ethik-Zentren.“
Aber damit nicht genug: Die PID ist nicht das
einzige gesellschaftlich-ethische Thema, zu dem sich die bayrischen Bischöfe in ihrer
Versammlung positioniert haben. Sie wenden sich ebenfalls klar gegen die gewerbsmäßige
Suizidbeihilfe, ebenfalls ein Thema, bei dem Marktwirtschaft und Ethik kollidieren. Seit
Mitte Oktober beräte der deusche Bundesrat ein Gesetz, das wegen mangelnder gesetzlicher
Regelung in dieser Frage in die Kritik gekommen ist. So hatte der Deutsche Hospiz-
und Palliativverband darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf befördert, was er
eigentlich verhindern will - weil durch die „völlig unzureichenden Regelungen" Anreize
geschaffen würden für andere Formen der organisierten oder geschäftsmäßigen Beihilfe
zum Suizid. Ähnlich sehen das auch die bayrischen Bischöfe. Kardinal Marx:
„Wir
haben begrüßt, dass der Gesetzentwurf die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe verbieten soll,
aber wir kritisieren, dass das Verbot eines ärztlich assistierten Suizids in dem Entwurf
nicht hinreichend geregelt ist.“
Hier sehe er auch eine Gemeinsamkeit mit
Ärzten, welche die Sterbehilfe nicht als Aufgabe eines Arztes ansähe. Die Kirche wende
sich gegen jede Form von aktiver Sterbehilfe. Die Kirche sei aber nicht nur dagegen,
sie setze sich gleichzeitig auch aktiv für einen anderen, menschlichen Umgang mit
dem Sterben ein.
„Deswegen bemühen wir uns nach unseren Kräften, im Bereich
der Palliativ- und Hospizarbeit unseren Beitrag zu leisten. Ich bin ziemlich froh,
dass das in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten ein ganz entscheidender Bereich geworden
ist und dass sich die Kirchen – beide Kirchen – intensiv bemühen. Denn es geht darum,
nicht immer nur Nein zu sagen und zu sagen, was man nicht will; man muss auch zeigen,
was man positiv beitragen will. Da sind die Hospizbewegung und die Palliativversorgung
ein ganz entscheidender Bereich, und da wollen wir auch weiterhin mithelfen.“