An diesem Dienstag
hat Vatikansprecher Federico Lombardi die Urteilsbegründung im Fall ‚Paolo Gabriele’
vorgestellt. Der ehemalige Kammerdiener von Papst Benedikt XVI. war am 6. Oktober
wegen Diebstahls zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er mehrere - zum Teil
vertrauliche Dokumente des Papstes - an sich genommen und teilweise auch kopiert und
weitergegeben hatte. Sein Verhalten habe der Person des Papstes, den Rechten des Heiligen
Stuhls, der Kirche und dem Vatikanstaat geschadet, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten
Urteilsbegründung. Bei einer Pressekonferenz erläuterte Lombardi dazu einige Punkte
noch einmal genauer:
„Das Gericht geht von einem schweren Diebstahl aus,
sieht aber gleichzeitig auch die Tatsachen, die für mildernde Umstände sprechen: Paolo
Gabriele hat keine Vorstrafen. Er gestand, dass er das Vertrauen des Papstes missbraucht
hat, und er gab an, in positiver Absicht zu handeln. Gemäß Gesetz Nummer 50 von Paul
VI. wurde die Haftstrafe deshalb verringert.“
Im Fall Paolo Gabriele wurde
das Strafmaß um die Hälfte reduziert, statt drei Jahren wurde er zu 1,5 Jahren Haft
verurteilt, die er in einer eigens ausgebauten Arrestzelle im Vatikan verbüßen soll.
Weiter muss Gabriele die Prozesskosten in Höhe von etwa 1.000 Euro tragen. Zu einer
möglichen Begnadigung durch Papst Benedikt XVI., über die immer wieder spekuliert
wird, machte der Vatikansprecher keine Angaben. Er stellte hingegen noch einmal klar,
dass der ehemalige Papstbutler offensichtlich keine Komplizen hatte:
„Das
Gericht ist davon überzeugt, dass Paolo Gabriele alleine gehandelt hat. Das ist ein
sehr wichtiger Punkt: Es gibt keine Beweise für Komplizen oder die Beteiligung anderer.“
Aus
diesem Grund wurde auch der Prozess gegen den Vatikan-Informatiker Claudio Sciarpelletti
vom Prozess gegen Paolo Gabriele getrennt. Lombardi gab bekannt, dass die Verhandlung
zum Fall Sciarpelletti am 5. November beginnt.