Seit Mittwoch steht
die Kirchenfinanzierung wieder auf der Tagesordnung, dieses mal im Freistaat Bayern.
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Besoldung
hoher kirchlicher Würdenträger wie etwa der Domkapitulare und Bischöfe neu regelt.
Damit will der Freistaat insgesamt zwei Millionen Euro sparen.
Der Vertreter
der katholischen Kirche beim Staat, Prälat Lorenz Wolf, begrüßt gegenüber dem Münchner
Kirchenradio den Vorstoß:
„Die Regelung lehnt sich an das an, was die evangelische
Kirche schon seit Jahren hat, nämlich eine pauschale Leistung des Staates an eine
einzige Stelle für die gesamten bayrischen Diözesen. Es gibt dann diese ‚Clearing-Stelle’,
die dann die Verteilung des Geldes unter den Diözesen bzw. die Besoldung der Bischöfe
und der Domkapitel leistet. Der Staat hat den Vorteil, dass die Verwaltung dieser
Gelder in die Hand der Kirche geht und damit spart er sich natürlich einen Verwaltungsaufwand.
Und dass Domkapitulare und Bischöfe nicht mehr direkt vom Staat das Gehalt beziehen
wird auch dazu führen, dass diese Verwechslung von Staatsbeamter und kirchlicher Nichtbeamter
wegfällt. Die Kirche zahlt ihre Leute selber und der Staat tut nicht so, als ob kirchliche
Würdenträger Beamte wären.“
Das Gesetz soll 2013 in Kraft treten. Der Leiter
des katholischen Büros bei der Landesregierung sieht einen weiteren positiven Effekt
der Regelung:
„Es ist ein deutliches Zeichen nach außen, dass die Trennung
von Kirche und Staat, wie sie verfassungsmäßig festgelegt ist, hier auch durchgeführt
wird. Trennung bedeutet hier, dass der Staat seine Pflicht erfüllt und die Kirche
ihre Aufgaben selber macht. Das ist ein deutliches Zeichen, dass wir deswegen nicht
das Verhältnis Kirche – Staat auflösen, aber dass wir in dem Bereich, wo Verflechtungen
sind, die nicht mehr verstanden werden, deutlichere Transparenz schaffen. Das halte
ich für einen guten Fortschritt.“
Hintergrund Seit der
Säkularisierung 1804 kommt der Staat für den Unterhalt der Bischöfe und der sieben
bayrischen Domkapitel auf. Zuvor hatte er die Kirche weitgehend enteignet. Die aktuellen
Besoldungsregeln basieren auf dem Bayerischen Konkordat von 1924, ein entsprechender
Vertrag mit der evangelischen Landeskirche stammt aus demselben Jahr. Neue Bemessungsgrundlage
für beide Kirchen wird die Besoldung bayerischer Beamter. Bisher richteten sich die
Zahlungen nach Bundesrecht.