Papst Benedikt XVI. hat an diesem Samstag den Kirchenanwalt Charles J. Scicluna zum
Weihbischof in der Diözese Malta ernannt. Der 53-jährige in Kanada geborene Malteser
ist damit von seinem Amt als Justizpromotor innerhalb der Glaubenskongregation entpflichtet.
In dieser Funktion als „Promotor iustitiae“ – „Anwalt der Gerechtigkeit“ – war Scicluna
auch für die Anklage von Missbrauchsfällen innerhalb des katholischen Klerus zuständig.
Scicluna untersuchte Vergehen, die in der katholischen Kirche als die schwerwiegendsten
eingeordnet werden: Neben sexuellem Missbrauch sind das Vergehen gegen die Eucharistie
und gegen die Heiligkeit des Bußsakramentes. Ein Nachfolger für das Amt des Justizpromotors
innerhalb der Glaubenskongregation gab der Vatikan nicht bekannt.