Kirchenfinanzierung: Viel Lob für das deutsche System
Was ist das beste,
auch das gerechteste Kirchenfinanzierungs-System? Darüber zerbrachen sich in diesen
Tagen auf einer Konferenz in Graz Experten die Köpfe. Klar wurde sofort: So verschieden
sich Europas Staaten in ihrer Identität und Tradition entwickelt haben, so unterschiedlich
sind auch ihre Kirchenfinanzierungsmodelle ausgestaltet. Der Grazer Kirchengeschichtler
Gerhard Hartmann lobte das deutsche System, wo die Kirchensteuer als sogenannte „Annexsteuer“
alls etwa achtprozentiger Zuschlag zur Lohn- und Einkommenssteuer erhoben wird:
„Die
Vorteile des deutschen Kirchensteuersystems liegen vor allem in der Tatsache begründet,
dass die Mitglieder der Kirchen selbst es sind, die die Kirchen finanzieren, und nicht
der Staat! Das ist der eminente Punkt. Damit kommt man auch den Forderungen des kanonischen
Rechtes nach: Dort steht, dass die Gläubigen ihre Kirche finanzieren sollen.“
Zweiter
großer Vorteil der Kirchensteuer, deutsches Modell, ist aus Hartmanns Sicht ihre Anbindung
an die Lohn- und Einkommenssteuer:
„Das heißt, es wird ein hohes Maß an
Leistungsgerechtigkeit gewährleistet. Jeder wird nur nach seinem Einkommen bzw. Vermögen
zu einer Steuer herangezogen.“
Und als dritten Glanzpunkt des deutschen
Modells nennt der Kirchenhistoriker die Unabhängigkeit, die die Kirchensteuer den
Kirchen gebe.
„Denn de jure sind es die Kirchen selber, die die Steuern
eintreiben. Allerdings haben sie in einer Art Dienstleistungsvertrag den Staat gegen
Entgelt beauftragt, dies zu tun. Dies wird meistens nicht richtig gesehen; viele glauben,
der Staat hebt das ein. Das stimmt nicht, de jure hebt die Kirche das ein: Sie ist
es auch, die das Geld direkt bekommt und direkt verwaltet.“
Allerdings
sieht Hartmann auch einen großen Schwachpunkt des deutschen Modells: Der Staat bekomme
dafür, dass er die Steuer für die Kirchen einzieht, drei Prozent der eingehobenen
Summe – das sei ein viel zu hohes Entgelt.