2012-09-26 15:41:29

Erzbischof Zollitsch begrüßt Entscheidung zum Kirchenaustritt


RealAudioMP3 Die Mitgliedschaft in einer der beiden großen Kirchen ist in Deutschland nur bei Zahlung von Kirchensteuern möglich. Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht an diesem Mittwochmittag zugunsten der Rechtsauffassung der katholischen Kirche entschieden. Der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt. Er zahlte seitdem keine Kirchensteuern mehr, betrachtete sich aber weiterhin als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Dass es keinen solchen teilweisen Kirchenaustritt geben kann, wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof in Freiburg, begrüßte die Entscheidung. Sie sichere die Rechtsklarheit und Steuergerechtigkeit, heißt es in einer Presseerklärung des Erzbistums von diesem Mittwoch. „Es geht hier um Solidarität. Wer zur katholischen Kirche gehört und durch ein Einkommen dazu in der Lage ist, leistet auch einen finanziellen Beitrag. Wer unsolidarisch ist, verabschiedet sich aus der Gemeinschaft der Glaubenden – nicht nur aus einer Körperschaft öffentlichen Rechts“, ist darin wörtlich zu lesen. Am Rande der laufenden Jahresvollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda kommentierte Erzbischof Zollitsch das Urteil folgendermaßen:

Ich persönlich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Leipzig. Die Kirche ist eine Gemeinschaft des Glaubens, die bei uns in Deutschland in der Form der Körperschaft des Öffentlichen Rechts existiert. Zwischen beiden kann man nicht trennen. Wer also aus der Körperschaft des Öffentlichen Rechts austreten will, tritt damit auch aus der Gemeinschaft des Glaubens aus. Das hat das BVG bestätigt und das war von Anfang an unsere Linie. Es bestätigt damit auch das, was wir als Bischofskonferenz den Kirchenaustritt betreffend als Gesetz erlassen haben. Damit ist Rechtssicherheit geschaffen und ich meine, auch anderen Spekulationen ist damit ebenso Einhalt geboten. Darüber bin ich froh und dafür sind wir sehr dankbar.
Die Solidarität der Glaubenden ist nach Angaben des Erzbistums auch deshalb unverzichtbar, weil fast zwei Drittel der Katholiken keine Kirchensteuer zahlen müssen: Arbeitslose, Rentner, Kinder und alle Personen, die kein eigenes Einkommen beziehen.

Auf der Vollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda ging es an diesem Mittwoch weiter um den Religionsunterricht. Mit Blick auf eine wachsende Religionsferne der Gesellschaft entschieden die Bischöfe, die Qualität des konfessionellen Religionsunterrichts zu stärken und sich für seinen Erhalt politisch stark zu machen. Außerdem solle die Seelsorge an Schulen ausgebaut werden, damit Schüler über den Unterricht hinaus Erfahrungen mit Religion machen können. Nach Ansicht des für den Schulbereich zuständigen Bischofs der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Hans-Josef Becker, hat sich der Religionsunterricht in Deutschland in den vergangenen 40 Jahren professionalisiert und auf Augenhöhe mit anderen Fächern. In den Zeiten von Pisa müsse er sich aber auch einer kritischen Bewertung und der Frage stellen, ob er seine Ziele erreiche. Deshalb seien Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte und die Entwicklung aktueller Unterrichtsmaterialien von besonderer Bedeutung, sagte Becker gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur in Fulda.

(pm/domradio/bundesverwaltungsgericht/ kna 26.09.2012 pr)








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