Erzbischof Zollitsch begrüßt Entscheidung zum Kirchenaustritt
Die Mitgliedschaft
in einer der beiden großen Kirchen ist in Deutschland nur bei Zahlung von Kirchensteuern
möglich. Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht an diesem Mittwochmittag
zugunsten der Rechtsauffassung der katholischen Kirche entschieden. Der emeritierte
Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen
Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt. Er zahlte seitdem keine Kirchensteuern
mehr, betrachtete sich aber weiterhin als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Dass
es keinen solchen teilweisen Kirchenaustritt geben kann, wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht
bestätigt.
Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
und Erzbischof in Freiburg, begrüßte die Entscheidung. Sie sichere die Rechtsklarheit
und Steuergerechtigkeit, heißt es in einer Presseerklärung des Erzbistums von diesem
Mittwoch. „Es geht hier um Solidarität. Wer zur katholischen Kirche gehört und durch
ein Einkommen dazu in der Lage ist, leistet auch einen finanziellen Beitrag. Wer unsolidarisch
ist, verabschiedet sich aus der Gemeinschaft der Glaubenden – nicht nur aus einer
Körperschaft öffentlichen Rechts“, ist darin wörtlich zu lesen. Am Rande der laufenden
Jahresvollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda kommentierte Erzbischof Zollitsch
das Urteil folgendermaßen:
„Ich persönlich begrüße das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in Leipzig. Die Kirche ist eine Gemeinschaft des Glaubens,
die bei uns in Deutschland in der Form der Körperschaft des Öffentlichen Rechts existiert.
Zwischen beiden kann man nicht trennen. Wer also aus der Körperschaft des Öffentlichen
Rechts austreten will, tritt damit auch aus der Gemeinschaft des Glaubens aus. Das
hat das BVG bestätigt und das war von Anfang an unsere Linie. Es bestätigt damit auch
das, was wir als Bischofskonferenz den Kirchenaustritt betreffend als Gesetz erlassen
haben. Damit ist Rechtssicherheit geschaffen und ich meine, auch anderen Spekulationen
ist damit ebenso Einhalt geboten. Darüber bin ich froh und dafür sind wir sehr dankbar.“ Die Solidarität der Glaubenden ist nach Angaben des Erzbistums auch deshalb
unverzichtbar, weil fast zwei Drittel der Katholiken keine Kirchensteuer zahlen müssen:
Arbeitslose, Rentner, Kinder und alle Personen, die kein eigenes Einkommen beziehen.
Auf der Vollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda ging es an diesem
Mittwoch weiter um den Religionsunterricht. Mit Blick auf eine wachsende Religionsferne
der Gesellschaft entschieden die Bischöfe, die Qualität des konfessionellen Religionsunterrichts
zu stärken und sich für seinen Erhalt politisch stark zu machen. Außerdem solle die
Seelsorge an Schulen ausgebaut werden, damit Schüler über den Unterricht hinaus Erfahrungen
mit Religion machen können. Nach Ansicht des für den Schulbereich zuständigen Bischofs
der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Hans-Josef Becker, hat sich der Religionsunterricht
in Deutschland in den vergangenen 40 Jahren professionalisiert und auf Augenhöhe mit
anderen Fächern. In den Zeiten von Pisa müsse er sich aber auch einer kritischen Bewertung
und der Frage stellen, ob er seine Ziele erreiche. Deshalb seien Aus- und Fortbildung
der Lehrkräfte und die Entwicklung aktueller Unterrichtsmaterialien von besonderer
Bedeutung, sagte Becker gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur in Fulda.