2012-09-26 14:54:01

D: Religiöse Beschneidung bliebt wohl straffrei


Die Beschneidung von Jungen in Deutschland soll straffrei bleiben. Das geht aus einem Eckpunktepapier für einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, das zur Beratung an Bundesländer und Verbände geschickt wurde, wie ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin auf Anfrage bestätigte. Demnach haben Eltern „das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll“. Dies gelte nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

Die Jungenbeschneidung gilt zwar weiter als Körperverletzung, jedoch nicht als rechtswidrig. Im Einzelfall müsse die „gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung“ sichergestellt sein. Das Kölner Landgericht hatte in einem rechtskräftigen Urteil vom 7. Mai die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Notwendigkeit als strafbare Körperverletzung gewertet. Dies hatte heftige Proteste von Juden und Muslimen ausgelöst, für die das Beschneiden von Jungen kurz nach der Geburt - bei Muslimen auch noch später - ein wesentliches Glaubensgut darstellt.

(kna 26.09.2012 pr)








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