Die Beschneidung von Jungen in Deutschland soll straffrei bleiben. Das geht aus einem
Eckpunktepapier für einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, das zur
Beratung an Bundesländer und Verbände geschickt wurde, wie ein Ministeriumssprecher
am Mittwoch in Berlin auf Anfrage bestätigte. Demnach haben Eltern „das Recht, in
eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen
männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt
werden soll“. Dies gelte nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung
ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
Die Jungenbeschneidung gilt zwar
weiter als Körperverletzung, jedoch nicht als rechtswidrig. Im Einzelfall müsse die
„gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung“ sichergestellt sein. Das Kölner Landgericht
hatte in einem rechtskräftigen Urteil vom 7. Mai die Beschneidung von Jungen ohne
medizinische Notwendigkeit als strafbare Körperverletzung gewertet. Dies hatte heftige
Proteste von Juden und Muslimen ausgelöst, für die das Beschneiden von Jungen kurz
nach der Geburt - bei Muslimen auch noch später - ein wesentliches Glaubensgut darstellt.