Die Mitgliedschaft in einer der beiden großen Kirchen ist in Deutschland nur bei Zahlung
von Kirchensteuern möglich. Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht an
diesem Mittwochmittag zugunsten der Rechtsauffassung der katholischen Kirche entschieden.
Hintergrund des Urteils war ein Rechtsstreit im Erzbistum Freiburg. Der emeritierte
Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Rapp hatte mit seiner Klage einen juristischen
Grundsatzstreit angestoßen.
Der pensionierte Freiburger Hochschulprofessor
Hartmut Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft
öffentlichen Rechts erklärt und zahlte seitdem keine Kirchensteuern mehr. Der Kirchenrechtler
betrachtete sich aber weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Dagegen klagte
das Erzbistum. Zapp erhielt mit seiner Klage in erster Instanz beim Verwaltungsgericht
Freiburg recht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschied
hingegen, dass es keinen teilweisen Kirchenaustritt geben kann. Diese Auffassung wurde
nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet,
da ein gegenteiliger Ausgang des Verfahrens das System der Kirchensteuer in Deutschland
möglicherweise erschüttert hätte.
Die ausführliche Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes
finden Sie hier: http://www.bverwg.de/enid/96c207bb79b3dda00bd2c70f1644f48b,5167717365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093134333733093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html