2012-09-26 14:49:04

D: Keine „halben Kirchenaustritte“


Die Mitgliedschaft in einer der beiden großen Kirchen ist in Deutschland nur bei Zahlung von Kirchensteuern möglich. Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht an diesem Mittwochmittag zugunsten der Rechtsauffassung der katholischen Kirche entschieden. Hintergrund des Urteils war ein Rechtsstreit im Erzbistum Freiburg. Der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Rapp hatte mit seiner Klage einen juristischen Grundsatzstreit angestoßen.

Der pensionierte Freiburger Hochschulprofessor Hartmut Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und zahlte seitdem keine Kirchensteuern mehr. Der Kirchenrechtler betrachtete sich aber weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Dagegen klagte das Erzbistum. Zapp erhielt mit seiner Klage in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Freiburg recht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschied hingegen, dass es keinen teilweisen Kirchenaustritt geben kann. Diese Auffassung wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, da ein gegenteiliger Ausgang des Verfahrens das System der Kirchensteuer in Deutschland möglicherweise erschüttert hätte.

Die ausführliche Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes finden Sie hier:
http://www.bverwg.de/enid/96c207bb79b3dda00bd2c70f1644f48b,5167717365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093134333733093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html

(kna/bundesverwaltungsgericht 26.09.2012 pr)








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