Kirchenaustritte: Neuregelung ist eine pastorale Chance
Eine innerkirchlich
kluge Regelung: So nennt der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken,
Alois Glück, die an diesem Donnerstag veröffentlichten neuen Richtlinien für den Kirchenaustritt.
Die Position sei nun klar, auch dadurch, dass nun die deutsche Kirche und der Vatikan
gemeinsam diese Regelung verfasst hätten. Ein besonderes Augenmerk wirft Glück gegenüber
dem Münchner Kirchenradio auf den Brief, den alle Pfarrer den Ausgetretenen nun zu
schreiben hätten:
„Es ist auf jeden Fall eine pastorale Chance, die Verbindung
zu halten. Gleichzeitig ist es gewissermaßen so etwas wie ein Zwang, auf jeden Fall
aber ein konkreter Anlass, sich mit dem Motiven und Beweggründen derer, die sich so
entschieden haben, auseinander zu setzen. Das ist ein interessanter und wertvoller
Perspektivwechsel. Das ist ein Stück Offenheit für diese Menschen. Vielleicht ist
es kirchlich dann auch ein guter Lernprozess, das aufzunehmen, was Menschen, die eine
solche Entscheidung getroffen haben, dazu bewogen hat: Welche Konsequenzen vielleicht
solche Erfahrungen für die Kirchen haben könnten oder sollten.“
Die mit
Rom abgestimmte Neuregelung unterscheidet sich in ihren Folgen zwar kaum von einer
Exkommunikation, hat aber theologisch einen anderen Stellenwert. Gleichzeitig stellt
das Dekret fest, dass es keine Trennung gebe zwischen der „Institution“ Kirche und
der Glaubensgemeinschaft. Gerade eine solche mögliche Trennung hatte in der Vergangenheit
nicht nur in Deutschland zu Klagen vor Gerichten geführt, Prof. Zapp in Freiburg ist
das bekannteste Beispiel. Er wollte aus der staatskirchenrechtlichen Institution Kirche
austreten – und keine Kirchensteuern mehr bezahlen – aber trotzdem weiterhin katholischer
Christ sein. Das geht nun nicht mehr. Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering
erklärt:
„Durch das neue Dekret, durch das neue kirchliche Gesetz zum Kirchenaustritt
vor dem Staat wird manches klargestellt, was vorher im Unklaren war und wo man vorher
interpretieren konnte. Insoweit wird die neue kirchenrechtliche Regelung solchen Klagen
wie Prof. Zapp sie angestrengt hat, den Boden entziehen.“