Papst Benedikt XVI. hat für Oktober 2012 zur 13. Ordentlichen Generalversammlung der
Bischofssynode eingeladen. Vom 7. bis 28. Oktober treffen hundert Bischöfe aus aller
Welt und Delegierte aller Ostkirchen unter der Leitung des Papstes in Rom zusammen.
Die Weltbischofssynode fällt damit in die Zeit des 50. Jahrestages der Eröffnung des
II. Vatikanischen Konzils am 11. Oktober 2012. Mit diesem Tag beginnt auch das von
Papst Benedikt XVI. ausgerufene „Jahr des Glaubens“. Die Vollversammlung der Synode
steht unter dem Thema „Die Neuevangelisierung für die Weitergabe des christlichen
Glaubens“.
Thematische Grundlage für die Beratungen der Bischofssynode bildet
ein Arbeitspapier aus dem Vatikan, das so genannte „Instrumentum laboris“, das am
19. Juni 2012 erschienen ist. Auch Initiativen des 2010 gegründeten „Päpstlichen Rats
zu Förderung der Neuevangelisierung“ sollen in die Synode mit einfließen. Von deutscher
Seite nehmen an der Synode der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof
Robert Zollitsch, der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode und der Limburger Bischof
Franz-Peter Tebartz-van Elst teil. Kardinal Joachim Meisner von Köln wurde direkt
vom Papst als Synodenvater ernannt. Aus Österreich kommt – neben Kardinal Christoph
Schönborn als ernanntem Synodalen – der Eisenstädter Bischof Ägidius Zsifkovics, aus
der Schweiz der Bischof von Basel, Felix Gmür.
Was ist eine Bischofssynode?
Die
Bischofssynode ist ein Beratungsorgan des Papstes, das 1965 von Papst Paul VI. durch
das Motu Proprio Apostolica Sollicitudo eingerichtet wurde. Im Zug des II. Vatikanischen
Konzils reifte die Idee der Synode als Element der kollegialen Beratung des Papstes
durch die Bischöfe. Papst Paul VI. am 22. September 1974 über die Bischofssynode:
„Sie ist eine kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der
Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der katholischen
Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen
haben mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit
dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige
Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein
Parlament, sondern eine Synode besonderer Art."
In Fragen von gesamtkirchlichem
Belang gibt es die „Ordentliche Generalversammlung". In aktuellen Belangen tritt die
„Außerordentliche Generalversammlung" zusammen, die sich unter anderem aus den Vorsitzenden
der Bischofskonferenzen zusammensetzt. In Fragen von regionaler oder thematischer
Bedeutung gibt es die „Sonderversammlung".
Die Bischofssynode ist nicht entscheidungsbefugt
und unterscheidet sich damit vom allgemeinen Konzil. Die Synode unterstützt den Papst
bei der Bewahrung der Einheit der Gesamtkirche durch gegenseitige Information und
Beratung im Bezug auf Glaube, Sitte und Disziplin. In der Ordentlichen Generalversammlung
der Bischofssynode werden die Bischofskonferenzen je nach Größe durch gewählte Vertreter
repräsentiert. Auch Delegierte der Ostkirchen und Ordensgemeinschaften nehmen an der
Synode teil. Zuletzt gab es ein solches Zusammentreffen 2008 zum Thema „Das Wort Gottes
im Leben und der Sendung der Kirche“. Die Synode untersteht dem Papst direkt und unmittelbar.
Er leitet sie selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der
Beratung. Als ständiges Organ im Dienst der Synode dient das Generalsekretariat. Unter
Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, stellt es eine Verbindung zwischen
den verschiedenen Versammlungen der Synode her.