2012-09-07 12:40:38

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Religionsflüchtlingen


RealAudioMP3 Der Europäische Gerichtshof hat die Asylrechte von religiös verfolgten Flüchtlingen gestärkt. Wenn Menschen ihre Religion in ihrem Heimatland nur bei drohender schwerer Strafe in der Öffentlichkeit ausüben können, dann stellt dies eine Verfolgung dar, befanden die Richter. Eine reine Verlagerung der Glaubensausübung ins Private sei nicht zumutbar. Marei Pelzer von „Pro Asyl“ begrüßte im Kölner Domradio dieses Urteil: Damit gehe „ein Vierteljahrhundert rückschrittlicher deutscher Asylrechtsprechung zu Ende“.

„In Deutschland galt lange Zeit die Rechtsprechung, dass nur das sogenannte „forum internum“ geschützt sei. Also – nur in dem Fall, wenn es im Herkunftsland von vornherein nicht möglich ist, einen bestimmten Glauben überhaupt zu haben und somit Verfolgung droht, sei Asyl zu gewähren. Das ist jetzt mit dem EUGH-Urteil anders. Der EUGH hat festgestellt: Auch dann, wenn sich ein Flüchtling im Herkunftsland religiös betätigen will, öffentlich seinen Glauben leben will und dann Verfolgung droht – auch dann darf er auch fliehen und in Deutschland Asyl bekommen!“

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof in einem Fall von zwei Flüchtlingen aus Pakistan angerufen. Sie sind Ahmadis und werden in ihrer Heimat als religiöse Minderheit verfolgt. Die Fälle waren in Deutschland abgelehnt worden und wurden jetzt Grundlage für den europäischen Richterspruch. Wer als Flüchtling anzuerkennen ist, ist eigentlich EU-weit geregelt; die religiöse Verfolgung von Flüchtlingen blieb in der Praxis aber umstritten.

„Deutschland hat die Genfer Flüchtlingskonvention immer sehr restriktiv ausgelegt. Jetzt bringt quasi die Europäische Richtlinie die volle Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention auch nach Deutschland. Das ist sehr zu begrüßen! Die deutschen Gerichte waren noch nicht bereit, das sozusagen freiwillig zu machen. Da musste man erst den EUGH anrufen, damit er diese Klarstellung bringt, dass hier der Schutz vor religiöser Verfolgung weit auszulegen ist und nicht so eingeschränkt werden darf, wie das bisher in Deutschland der Fall war.“

(domradio 07.09.2012 sk)








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