2012-08-30 10:55:36

D: Gesetzentwurf zur Suizid-Beihilfe


RealAudioMP3 Die Sterbehilfe soll in Deutschland erstmals gesetzlich geregelt werden. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Kritik kommt sowohl von Lebensschützern, Ärzten und Kirchen als auch von Sterbehilfe-Organisationen. Die einen befürchten u.a. die Zulassung von tödlichen Medikamenten. Die anderen sind gegen das Verbot von kommerzieller Sterbehilfe. Künftig soll nämlich die kommerzielle Hilfe bei der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bislang war jede Form von Beihilfe zum Selbstmord straffrei.

Aktuell ist die Rechtslage unklar: Während die Selbsttötung und die Beihilfe dazu nicht verboten sind, steht die Tötung auf Verlangen unter Strafe. Doch die Abgrenzung ist oft schwierig. Gerichte haben in Einzelfällen unterschiedlich geurteilt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger machte am Mittwoch nochmals deutlich, dass der Gesetzentwurf aus ihrem Haus nichts erlaube, was derzeit unter Strafe stehe. Von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein. Eine Ausnahme von der Strafbarkeit sehe der Entwurf indes für Angehörige und andere dem Sterbewilligen nahestehende Personen vor. Ehe- und Lebenspartner sollten nicht kriminalisiert werden, argumentiert die FDP-Politikerin. Angehörige oder enge Freunde, die einen Sterbewilligen begleiten - auch dann, wenn er kommerzielle Hilfe in Anspruch nimmt - verdienten Respekt und keine Strafandrohung.

Für die katholische Kirche ist der Gesetzentwurf nicht akzeptabel. Ethikrat-Mitglied Weihbischof Anton Losinger betonte, auch die Beihilfe zu einem Suizid durch nahestehende Verwandte sei „mit dem Begriff von Zuwendung, Nähe, Hilfe und Liebe, die wir einem sterbenden Menschen zu kommen lassen wollen, vollständig unvereinbar“.

Der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, äußerte heftige Kritik an dem Entwurf. Damit würden gefährliche Freiräume geschaffen, sagte Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er stärke die Befürworter des assistierten Suizids. Gerade weil die geschäftsmäßige, auf Wiederholung ausgerichtete Beihilfe zum Suizid nicht unter Strafe gestellt werde, würden sich organisierte Suizidhelfer in ihrem Tun bestätigt fühlen.

(domradio 30.08.2012 mg)







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