Die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche in der Schweiz ist an kein Finanzierungssystem
gebunden. Daran erinnert der Bischof von Chur, Vitus Huonder, in einer Medienmitteilung
von diesem Donnerstag. Er ging damit auf das Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli ein,
bei der einer Frau aus Luzern das Recht zugesprochen wurde, Katholikin bleiben zu
können, obwohl sie ihren Austritt aus der Kirchgemeinde erklärt hatte. Da die Kirche
ihren Gläubigen keine konkrete Form der Unterstützung vorschreibe, könne die Kirchensteuer
„nicht die einzige Form sein, die materielle Solidarität mit der Kirche zu leben“,
so Bischof Huonder. Er rief deshalb die Gläubigen in seinem Bistum, die aus den staatskirchenrechtlichen
Körperschaften ausgetreten sind, dazu auf, in den diözesanen Solidaritätsfonds einzubezahlen.
„So kann nicht mehr der falsche Eindruck entstehen, die Gläubigen würden sich ihrer
Freiheit in einem missbräuchlichen Sinn bedienen“, schreibt Bischof Huonder.