D: Mutmaßlich pädophiler Priester muss Rentenkürzung hinnehmen
Das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat die offizielle Erlaubnis erhalten, einem Priester,
den man sexueller Handlungen mit Minderjährigen verdächtigte, 20 Prozent seiner Rente
zu entziehen. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart lehnte am Montag einen Eilantrag
ab, in dem der beschuldigte Priester sich gegen die Abzüge gewehrt hatte. In den 60er
Jahren hatte man den Priester sexueller Handlungen an Minderjährigen beschuldigt,
woraufhin das Bistum in einem Dekret seinen Verweis beschloss. Der Priester hatte
eine Klage gegen das Dekret eingereicht, welche das Verwaltungsgericht jedoch abwies.
Da sich das als „innerkirchliche Maßnahme der Überprüfung durch staatliche Rechte
entziehe“, so das Gericht, müsse der Priester sowohl den Verweis als auch die Rentenkürzung
von 20 Prozent hinnehmen.