Schweiz: Die eigentliche Kirche verlangt keine Steuern
Das Zahlen von Kirchensteuer ist keine Bedingung für das Katholischsein. Das stellt
das Bistum Chur in einer Stellungnahme fest. Damit kommentiert das Bistum das Bundesgerichtsurteil
vom 9. Juli, in dem Gläubigen das Recht bestätigt wurde, auch ohne Mitgliedschaft
in einer kantonalen staatskirchenrechtlichen Körperschaft („Landeskirche") oder Kirchgemeinde
katholisch zu sein. Das Bistum stellt fest, dass dieses Urteil das so genannte „Churer
Modell“ bestätige, das Bischof Vitus Huonder 2009 eingeführt hatte. Dieses Modell
biete die Möglichkeit, statt Kirchensteuern freie Beträge in einen Solidaritätsfonds
des Bistums zu zahlen. Diese Modell bedeute nicht, dass damit der Austritt aus der
kantonalen Körperschaft gefördert werden solle, man wolle vielmehr die Transpraenz
fördern. Es gehe um eine „offene Informationspolitik, welche die Gläubigen ernst nimmt.“
Die eigentliche Kirche verlange für die Mitgliedschaft keine Steuern, so das Communiqué
aus Chur.