Ein Schritt rigoroser
Aufklärung: So sieht Vatikansprecher Pater Federico Lombardi die Veröffentlichung
des Untersuchungsberichtes und der Anklageschrift zum Prozess gegen den ehemaligen
Papst-Butler Paolo Gabriele und den Informatiker Claudio Sciarpelletti. Beide Dokumente
zum Dokumentendiebstahl im Vatikan waren am Montag der Presse präsentiert worden.
Eine solch „umfängliche und komplette Veröffentlichung (…) ohne Abkürzungen und Verdeckungen“
sei angesichts der sonstigen vatikanischen Gewohnheiten ein „mutiger“ und überhaupt
ein „ziemlich ungewöhnlicher“ Schritt, unterstrich Lombardi in einem Kommentar, dessen
Text Radio Vatikan vorliegt. Papst vertraut in menschliche Gerichtsbarkeit
Der Papst habe sich für eine Aufarbeitung des Falls durch die Gerichtsbarkeit
stark gemacht, so Lombardi: „Die Entscheidung des Papstes, die Arbeit der Gerichtsbarkeit
zu ermutigen, hat ihre eigene Bedeutung und zeigt gewissenhaften Respekt vor der Kompetenz
und der Autonomie dieser Institution. Sie zeigt Vertrauen in den Beitrag, den sie
auf dem schwierigen und anstrengenden Weg der Wahrheitssuche und der Herstellung der
Gerechtigkeit mit menschlichen Mitteln leisten kann.“ Benedikt XVI. wird vermutlich
nicht in das Verfahren gegen Gabriele eingreifen, wohl auch nicht in Form einer Begnadigung.
Dies hatte Lombardi am Montag vor der Presse angedeutet. Die Aufarbeitung des Falls
allein durch die Gerichtsbarkeit sieht Pater Lombardi – ähnlich wie die jüngste Bewertung
der Geldgeschäfte des Heiligen Stuhls durch Moneyval – als Garantie für Transparenz
und Kohärenz. Ein solcher Ansatz könne für Lösungen und die Kommunikation auch in
anderen Bereichen der Kirche Vorbild sein, so der Jesuit: Der Beitrag der Gerichte
werfe schließlich auch die Frage des Vertrauens in Institutionen auf, „die uns dienen“,
und ebenso die Frage nach dem Sinn einer vertraulichen Kommunikation, so der Jesuit. Anklageerhebung
bezieht sich auf klaren Kreis Die Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes
und der Anklageschrift markierten nicht das Ende der Untersuchungen und Überlegungen
zu den Hintergründen von Vatileaks, so Lombardi weiter. Allerdings sei der Inhalt
der beiden vorliegenden Dokumente – eine Veröffentlichung des Berichts der Kardinalskommission
zum Fall steht freilich noch aus – auf einen klaren Kreis begrenzt, so der Vatikansprecher:
„Die Sentenz bezieht sich in der Tat auf eine spezifische strafbare Handlung
und auf zwei Personen – eine direkt verantwortliche und eine nur sehr indirekt betroffene
– und nicht auf einen ausführlicheren Komplex von Ereignissen und Beziehungen, mit
deren Untersuchung die Gerichtsbarkeit und eine Kardinalskommission beauftragt wurden,
und zwar mit spezifischen Kompetenzen und verschiedenen Perspektiven.“ (rv
14.08.2012 pr)