Schweiz: Es werden wieder Beschneidungen durchgeführt
Das Kinderspital Zürich führt wieder religiös motivierte Knabenbeschneidungen durch.
Ein im Juli verhängtes Moratorium werde aufgehoben, berichtete die Nachrichtenagentur
SDA am Freitag unter Berufung auf eine Mitteilung des Spitals. Mit dem Moratorium
war eine in Deutschland durch ein Gerichtsurteil ausgelöste Diskussion in die Schweiz
übergeschwappt. Neu überprüft das Kinderspital in jedem Einzelfall das Kindeswohl.
Die Schweizer Juden sahen sich nach der Ankündigung des Moratoriums genötigt, die
rituelle Knabenbeschneidung zu verteidigen. Kirchen kritisierten den Entscheid des
Kinderspitals. Von Strafrechtsprofessoren waren unterschiedlichen Meinungen darüber
zu vernehmen, ob religiös motivierte Knabenbeschneidungen als Körperverletzung zu
werten seien oder nicht. Die Kinderlobby Schweiz kündigte an, sich auf politischer
Ebene für ein Verbot einzusetzen. Gegenwärtig ist die Knabenbeschneidung in der Schweiz
nicht strafbar. Derweil schlossen sich die jüdischen Gemeinden Österreichs, Deutschlands
und der Schweiz zusammen, um eine länderübergreifende gemeinsame Strategie in der
aktuellen Beschneidungsdebatte zu erarbeiten. Ein Urteil des Kölner Landgerichts
vom Juni hatte die Beschneidung von Knaben erstmals in Deutschland als strafbare Handlung
bewertet. Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit
könnten diesen Eingriff rechtfertigen, hiess es in der Urteilsbegründung.