Die Bischofskonferenz wird keine Stellungnahme zum Bundesgerichtsurteil zum Kirchenaustritt
abgeben. Das erklärte der Sprecher der Bischöfe, Walter Müller, auf Anfrage der Presseagentur
„Kipa“. Nach dem jüngsten Urteil des Gerichts zum Kirchenaustritt müssen die Schweizer
Bistümer mögliche Folgen für die Kirchenmitgliedschaft prüfen. Grund für die Enthaltung
der Bischofskonferenz sei die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Kantonen
und Bistümern. Bereits im Anschluss an ein Bundesgerichtsurteil von 2007 zum Kirchenaustritt
habe jedes Bistum eigene Richtlinien geschaffen, sagte Müller. „Was das neueste Urteil
jetzt im Detail bedeutet, muss jedes Bistum für sich genauer analysieren“, so Müller
wörtlich. In dem am 3. August veröffentlichten Urteil hatte das Bundesgericht einer
Klägerin aus dem Kanton Luzern Recht gegeben, die aus der Kirche als staatskirchlicher
Organisation austreten, aber zugleich katholisch bleiben wollte. Ein solcher partieller
Austritt aus der Kirche als privat- oder öffentlichrechtlicher Körperschaft sei rechtmäßig,
befand das Gericht.