Wer aus der staatskirchenrechtlichen
Körperschaft austritt, kann weiter seine katholische Konfession behalten. Das hat
das Schweizer Bundesgericht an diesem Freitag entschieden. Das Gericht fällte ein
entsprechendes Urteil zu einem Fall einer Frau aus Luzern, die aus der staatskirchenrechtlichen
Körperschaft austreten und gleichzeitig katholisch bleiben wollte. Die Richter urteilten,
wer aus der Körperschaft austrete, habe damit keine Rechte und Pflichten mehr gegenüber
dieser Institution. Er habe zwar keine Kirchensteuerpflicht oder Stimmrecht in der
Gemeinde, dürfe sich aber weiterhin katholisch bezeichnen. Nun gilt es für die katholische
Kirche zu klären, welche Bedeutung ein solcher Austritt für die Mitgliedschaft in
der Glaubensgemeinschaft hat. Das sagt die Pressesprecherin des Bistums Basel, Adrienne
Suvada, im Gespräch mit Radio Vatikan. Der konkrete Fall betrifft nämlich das Bistum
Basel.
„Bis anhin galt, dass man einen formellen Austritt schreiben musste,
danach führte man ein Gespräch mit dem Generalvikar und schließlich wurde entschieden,
ob man aus der Körperschaft austreten darf. Den entsprechenden Betrag der Kirchensteuer
konnte der Antragssteller dann in einem Solidaritätsfonds einbezahlen. Das ist künftig
nicht mehr möglich. Wir müssen den Austritt auf jeden Fall gewährleisten. Das wird
das Bistum auch machen. Es ist nun zu klären, wie man die Pflicht zur Unterstützung
der Kirche lösen kann.“
Ob der Betreffende geistlich einer Kirche angehören
wolle, sei aus staatlicher Sicht nicht relevant, urteilte das Gericht.
„Solche
Fälle waren bislang sehr selten. Meistens geht es dabei um persönliche Probleme des
Betreffenden mit der eigenen Kirchgemeinde. Das ist zum Beispiel durch einen Arbeitskonflikt
entstanden. Es kam auch vor, dass man nicht einverstanden war, wie die Gelder in der
Kirchgemeinde verwaltet werden und deshalb aus dieser Gemeinde austreten wollte, doch
gleichzeitig katholisch bleiben wollte.“
Für diese Fälle gibt es in der
Regel einen Solidaritätsfonds, in den die Gelder anstatt an die Gemeinde vor Ort fließen.
Bei dem Fall in Luzern wollte aber die Frau nichts mit dem Bistum zu tun haben und
auch nicht in den Solidaritätsfonds einzahlen. Kirchenrechtlich gesehen handelt es
sich bei solchen Fällen dennoch nicht um einen „Austritt aus der Glaubensgemeinschaft,
weil diese Personen ausdrücklich katholisch bleiben möchten“, so Bistumssprecherin
Suvada.
„Dieser Fall war im Kanton Luzern. Aber es gibt schweizweit solche
Fälle. Sehr wahrscheinlich werden die Kirchenaustritte künftig sogar mehr sein. Wir
werden deshalb auf Bistumsebene eine Regelung ausarbeiten, wie wir damit umgehen sollen.
Jedes andere Schweizer Bistum kann dann aber selber entscheiden, wie es selber damit
umgehen will. Ich denke aber, dass es auf nationaler Ebene sinnvoll wäre, eine gemeinsame
Regelung zu finden, damit es überall gleich gehandhabt wird.“
Die neue
Regelung des Bistums Basel soll spätestens in zwei Monaten bereit sein, so Suvada.
Auf jeden Fall müssten Pfarreien die Sakramente weiterhin kostenlos anbieten.
„Es
gab Pfarreien, die eine Tarifordnung hatten, für die Einzelfälle von Ausgetretenen.
Als Bistum sind wird dagegen. Die Sakramente sollten weiterhin kostenlos gewährleistet
werden, so wie es schon immer üblich war. Es handelt sich bisher auch um Einzelfälle,
und wir werden diese Handhabung sehr wahrscheinlich auch weiter behalten.“