2012-07-31 12:28:41

D: Uneinigkeit über Straffreiheit für Sterbehilfe


Noch herrscht Uneinigkeit über den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Sterbehilfe. Dies meldet die katholische Nachrichtenagentur KNA an diesem Dienstag. Die Erneuerungen des Gesetzes sehen vor, die „nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe“ jetzt auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der Betroffenen zu erlauben. Bisher hat das Gesetz nur für direkte Angehörige gegolten. Jetzt sollen auch Personen wie Lebensgefährten, langjährige Mitbewohner oder Ärzte an der Sterbehilfe teilnehmen dürfen, sofern sie in einer persönliche Beziehung zu den Menschen stünden. Vertreter von CDU/CSU lehnen diese Erweiterung ab. Die Zwangslage von direkten Angehörigen sei nicht vergleichbar mit der Zwangslage anderer Nahestehender, berichtet die KNA. Einigkeit herrsche bezüglich „gewerbsmäßiger Sterbehilfe“. Die Strafbarkeit der Täter solle konkreter gefasst werden. Zusätzlich plädiert die Union für ein Werbeverbot für Sterbehilfe.

(kna 31.07.12 db)







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