Noch herrscht Uneinigkeit über den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur
Sterbehilfe. Dies meldet die katholische Nachrichtenagentur KNA an diesem Dienstag.
Die Erneuerungen des Gesetzes sehen vor, die „nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der
Sterbehilfe“ jetzt auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der Betroffenen zu erlauben.
Bisher hat das Gesetz nur für direkte Angehörige gegolten. Jetzt sollen auch Personen
wie Lebensgefährten, langjährige Mitbewohner oder Ärzte an der Sterbehilfe teilnehmen
dürfen, sofern sie in einer persönliche Beziehung zu den Menschen stünden. Vertreter
von CDU/CSU lehnen diese Erweiterung ab. Die Zwangslage von direkten Angehörigen sei
nicht vergleichbar mit der Zwangslage anderer Nahestehender, berichtet die KNA. Einigkeit
herrsche bezüglich „gewerbsmäßiger Sterbehilfe“. Die Strafbarkeit der Täter solle
konkreter gefasst werden. Zusätzlich plädiert die Union für ein Werbeverbot für Sterbehilfe.