Österreich: Kein Änderungsbedarf bei Beschneidungsregelung
Keinen rechtlichen Änderungsbedarf in der Frage der Beschneidung sehen Politiker und
Vertreter der Kirchen in Österreich. Dieses Zwischenergebnis ergibt sich aus den Wortmeldungen
der letzten Tage in der aktuellen Debatte, die von Deutschland durch ein Urteil des
Landgerichts Köln auch Österreich erfasst hat. Die Beschneidung bei Buben aus religiösen
Gründen sei in Österreich zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie sei „nach
herrschender Lehre“ aber straffrei, zitierte die Austria Presse Agentur (APA) am Mittwoch
die Position des Justizministeriums in der Causa. Weder im Ministerium noch bei den
Parteien SPÖ, ÖVP und BZÖ sehe man einen Änderungsbedarf in der Rechtslage. Die Grünen
wünschten sich eine „seriöse Debatte“, die FPÖ wolle sich an der Diskussion nicht
beteiligen, so der Bericht der APA. Neu angefacht wurde die Diskussion durch eine
Pressekonferenz am Dienstag in Wien, die von der „Initiative gegen Kirchenprivilegien“
veranstaltet wurde. Der Sprecher der Initiative, Niko Alm, bezeichnete die herrschende
Praxis der Beschneidung von minderjährigen Knaben als „illegal“, weil sie seiner Meinung
nach gegen das Recht auf Selbstbestimmung und gegen die UNO-Kinderrechtskonvention
verstoße. Seitens der katholischen Kirche hatte Kardinal Christoph Schönborn am vergangenen
Freitag vom Kölner-Urteil als einem „besorgniserregenden Signal“ auch im Blick auf
das Recht auf religiöse Erziehung gesprochen.