2012-07-19 13:20:20

Österreich: Kein Änderungsbedarf bei Beschneidungsregelung


Keinen rechtlichen Änderungsbedarf in der Frage der Beschneidung sehen Politiker und Vertreter der Kirchen in Österreich. Dieses Zwischenergebnis ergibt sich aus den Wortmeldungen der letzten Tage in der aktuellen Debatte, die von Deutschland durch ein Urteil des Landgerichts Köln auch Österreich erfasst hat. Die Beschneidung bei Buben aus religiösen Gründen sei in Österreich zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie sei „nach herrschender Lehre“ aber straffrei, zitierte die Austria Presse Agentur (APA) am Mittwoch die Position des Justizministeriums in der Causa. Weder im Ministerium noch bei den Parteien SPÖ, ÖVP und BZÖ sehe man einen Änderungsbedarf in der Rechtslage. Die Grünen wünschten sich eine „seriöse Debatte“, die FPÖ wolle sich an der Diskussion nicht beteiligen, so der Bericht der APA. Neu angefacht wurde die Diskussion durch eine Pressekonferenz am Dienstag in Wien, die von der „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ veranstaltet wurde. Der Sprecher der Initiative, Niko Alm, bezeichnete die herrschende Praxis der Beschneidung von minderjährigen Knaben als „illegal“, weil sie seiner Meinung nach gegen das Recht auf Selbstbestimmung und gegen die UNO-Kinderrechtskonvention verstoße. Seitens der katholischen Kirche hatte Kardinal Christoph Schönborn am vergangenen Freitag vom Kölner-Urteil als einem „besorgniserregenden Signal“ auch im Blick auf das Recht auf religiöse Erziehung gesprochen.

(kap 19.07.2012 mg)







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