2012-07-19 12:45:56

EU/D: Kein Konsens über Euthanasie


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen seines Umgangs mit dem Thema Sterbehilfe verurteilt. Die Straßburger Richter gaben einem Mann aus Braunschweig Recht, dessen Frau nach einem schweren Unfall gelähmt war und sterben wollte. Die deutschen Behörden hatten den Antrag des Paares auf ein tödliches Medikament abgelehnt. Das Menschenrechtsgericht beschränkte sich in dem Urteil allerdings auf verfahrensrechtliche Gesichtspunkte. Die zentrale Frage, ob es ein Grundrecht auf Sterbehilfe gibt, ließ der Gerichtshof unbeantwortet. Darüber gebe es in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats keinen Konsens, so das Gericht. In nur vier Ländern sei es erlaubt, Patienten ein tödliches Medikament zum Suizid zu verschreiben. Es sei daher in erster Linie Aufgabe der deutschen Gerichte, den Fall des Braunschweigers sachlich zu prüfen.


(afp 19.07.2012 mg)







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