Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen seines
Umgangs mit dem Thema Sterbehilfe verurteilt. Die Straßburger Richter gaben einem
Mann aus Braunschweig Recht, dessen Frau nach einem schweren Unfall gelähmt war und
sterben wollte. Die deutschen Behörden hatten den Antrag des Paares auf ein tödliches
Medikament abgelehnt. Das Menschenrechtsgericht beschränkte sich in dem Urteil allerdings
auf verfahrensrechtliche Gesichtspunkte. Die zentrale Frage, ob es ein Grundrecht
auf Sterbehilfe gibt, ließ der Gerichtshof unbeantwortet. Darüber gebe es in den 47
Mitgliedsstaaten des Europarats keinen Konsens, so das Gericht. In nur vier Ländern
sei es erlaubt, Patienten ein tödliches Medikament zum Suizid zu verschreiben. Es
sei daher in erster Linie Aufgabe der deutschen Gerichte, den Fall des Braunschweigers
sachlich zu prüfen.