Mehr Solidarität in
Europa mit Flüchtlingen mahnt Pater Martin Stark vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst an.
Es könne nicht sein, dass „Gerichte letztendlich immer das zurechtrücken müssen, was
Politik nicht schafft hinzubekommen“. Der Jesuit kritisiert den EU-Grenzschutz. Es
sei unverständlich, dass im Mittelmeer Flüchtlinge unentdeckt blieben und verdursteten.
Genau dies war vor einigen Tagen mit 54 Afrikanern passiert. Im Gespräch mit dem Kölner
Domradio sagte Stark zur Situation in Deutschland:
„Deutschland sieht das
sehr gelassen. Innerhalb von Europa gelegen, umgeben von sogenannten sicheren Drittstaaten,
ist es für Flüchtlinge fast gar nicht möglich, legal nach Deutschland reinzukommen,
sondern das Problem wird den Ländern an den Außengrenzen überlassen. Es fehlt in Europa
ein vernünftiger Verteilmechanismus, eine solidarische Aufteilung der ankommenden
Flüchtlinge, so etwas gibt es bisher in unserem europäischen Asylsystem nicht.“
Er
sehe aber, dass sich im europäischen Recht etwas ändere, räumte der Jesuit weiter
ein. Stark nennt hier unter anderem als Beispiel den Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichtes
vom Mittwoch zu den Bezügen der Asylbewerber.
„Dass Gerichte sagen, es
ist mit dem Europäischen Menschenrechtsschutz nicht vereinbar, dass die Lage so ist,
dass nach Griechenland oder Italien zurückgeschoben wird, ohne vorher zu prüfen, ob
die Lage überhaupt aussichtsreich ist. Gerade am Mittwoch haben wir das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes gehabt, wo das Gericht endlich nach fast 20 Jahren sagt:
Das kann nicht sein, dass die Sätze 20 Jahre lang unverändert waren und die Menschen
40 Prozent weniger als das bekommen, was normalerweise für das Existenzminimum angesehen
wird.“
Das Karlsruher Gericht hatte entschieden, dass die Sozialleistungen
für Flüchtlinge in Deutschland erhöht werden müssen. Das Asylbewerberleistungsgesetz
verstoße gegen das Grundgesetz, weil die Leistungen unterhalb des Existenzminimums
lägen.