Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Deutschland zur Zahlung von 40.000 Euro
an einen gekündigten Kirchenmusiker verurteilt. Die Straßburger Richter entschieden
am Donnerstag über die Höhe der Entschädigung für den Kirchenangestellten, der wegen
einer außerehelichen Beziehung vom Bistum Essen entlassen worden war. Bereits im September
2010 hatte der Gerichtshof dem Mann Recht gegeben, die Höhe der Entschädigung jedoch
noch nicht festgelegt. Mit der Kündigung sei gegen das Recht des Mannes auf Privat-
und Familienleben verstoßen worden, so die Richter. Der von seiner Frau getrennt lebende
Kirchenmusiker erwartete mit seiner neuen Partnerin ein Kind. Dass ihm wegen dieser
außerehelichen Beziehung 2003 von der katholischen Kirche gekündigt wurde, wertete
der Kirchenmusiker als Menschenrechtsverstoß. Deutsche Gerichte hatten die Kündigung
des Musikers bis hin zu den höchsten Instanzen als rechtens angesehen; dabei verwiesen
die Richter auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Der Menschenrechtsgerichtshof
kritisierte dagegen die Arbeit der deutschen Justiz. Die Gerichte hätten nicht geprüft,
ob der Betroffene so eng mit dem Verkündigungsauftrag der Kirche verbunden gewesen
sei, dass eine Entlassung zwangsläufig sein musste.