2012-06-28 12:10:40

Alois Glück: Missverständnisse beim Betreuungsgeld klären


RealAudioMP3 Die Kritik des Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke an der ablehnenden Haltung der Caritas zum Betreuungsgeld bedeutet keinen grundsätzlichen Konflikt innerhalb der katholischen Kirche beim Thema Familienförderung. Das sagte der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, im Münchner Kirchenradio.

„Auch der Caritasverband ist sehr dezidiert für die Bedeutung des Elternrechtes und für möglichst Wahlfreiheit. Ich habe Verständnis, dass sich die Caritas gerade für die Familien einsetzt, die keine Wahlfreiheit haben, weil beide Eltern für den Lebensunterhalt arbeiten müssen und deshalb auf Kita-Plätze angewiesen sind. Dahinter verbirgt sich aus meiner Sicht aber keine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit innerhalb der Kirche.“

Wichtig sei es jetzt, miteinander zu reden und das Missverständnis zu klären, so Glück. Grundsätzliche Kritik übte der Chef der katholischen Laien an den kirchlichen Verbänden, die das Betreuungsgeld ablehnten, weil sie einen Missbrauch bei sozial schwachen Familien befürchten.

„Eine gewisse Fehlsteuerung kann auch ich nicht ausschließen. Ich halte es aber für falsch, dies nun zum Maßstab für alle zu machen. Nur weil vielleicht bei zehn Prozent der Eltern so etwas zu erwarten ist, kann man nicht den anderen neunzig Prozent generell das Misstrauen aussprechen. Das stört mich an der derzeitigen Diskussion ums Betreuungsgeld auch innerhalb des kirchlichen Bereichs“.

Der Bischof von Eichstätt, Gregor Maria Hanke, hatte zu Beginn der Woche die Caritas für ihre Ablehnung des Betreuungsgeldes kritisiert. Der Bischof forderte die Caritas auf, unbedingt den Eindruck zu vermeiden, sie stelle ihr ökonomisches Interesse als Träger von Kindertagesstätten über das Wohl der Kinder. Die katholische Wohlfahrtsorganisation hatte ihrerseits das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld, mit dem Eltern, die ihre Kleinkinder zuhause erziehen, eine finanzielle Anerkennung erhalten sollen, immer wieder abgelehnt.

Hitziger Streit im Bundestag
In einer teilweise hitzigen Debatte hat sich der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung mit dem Betreuungsgeld befasst. Laut Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums sollen Eltern ab 2013 Betreuungsgeld erhalten, wenn sie keine öffentlich geförderte Tagesbetreuung für ihre ein- und zweijährigen Kinder in Anspruch nehmen. Vertreter der Regierungskoalition pochten auf die Wahlfreiheit der Eltern, selbst über die Form der Betreuung ihrer Kleinkinder zu entscheiden. SPD, Grüne und Die Linke verwarfen den Entwurf als sozial-, bildungs- und gleichstellungspolitisch verfehlt. Sie verlangten in eigenen Anträgen, die Mittel in den Ausbau von Kindertagesstätten zu stecken. Der Gesetzentwurf und die Anträge wurden an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Federführend ist der Familienausschuss.

(muenchner kirchenradio/agenturen 28.06.2012 mg)








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