Kirchliche Verbände reagieren sehr unterschiedlich auf den Gesetzesentwurf zum Betreuungsgeld.
Das Berliner Kabinett hat den Entwurf am Mittwoch beschlossen und will ihn noch vor
der Sommerpause verabschieden. Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr, die keinen
staatlich geförderten Kita-Platz in Anspruch nehmen, können laut Entwurf künftig Betreuungsgeld
beantragen. Dies gilt auch für Eltern, die ihr Kind privat betreuen lassen, während
sie arbeiten.
Während die evangelische Kirche das Betreuungsgeld ablehnt,
plädieren die katholischen Bischöfe sowie mehrere katholische Verbände für die Auszahlung
der Leistung. Der Caritasverband allerdings sieht die finanzielle Unterstützung eher
kritisch. „Ein Betreuungsgeld, das nur bezahlt wird, wenn auf öffentliche Kinderbetreuung
verzichtet wird, ist ungerecht und unterstützt die Wahlfreiheit von Eltern nicht“,
so Caritas-Präsident Peter Neher. Wie der „Familienbund der Katholiken“ fordert die
Caritas eine Anschlussleistung an das Elterngeld. Der Sockelbetrag des Elterngeldes
in Höhe von derzeit 300 Euro solle für alle bis zum Ende der gesetzlichen Elternzeit
gezahlt werden, so die beiden Verbände.
Auch der Bund der Deutschen Katholischen
Jugend (BDKJ) kritisiert das geplante Betreuungsgeld. „Es setzt falsche Anreize und
ist ungerecht“, so BDKJ-Bundesvorsitzender Dirk Tänzler. „Das Betreuungsgeld kann
fehlende Kita-Plätze nicht ersetzen. Wir brauchen mehr Investitionen in Infrastruktur
für Kinder und Jugendliche.“ Das Betreuungsgeld solle fördern, dass Eltern sich zu
Hause länger um ihre Kinder kümmern. Studien belegten aber, dass die Eltern, die das
tun, den Anschluss an das Berufsleben häufig nicht wieder finden und dadurch später
Nachteile – zum Beispiel in der Altersvorsorge – haben.