Die katholische Kirche ist nicht einverstanden mit dem Gesetzentwurf zum Verbot der
kommerziellen Sterbehilfe. Der Entwurf greife zu kurz und beziehe sich lediglich auf
die gewerbsmäßige, also auf Gewinnerzielung ausgerichtete Beihilfe zum Suizid beziehe,
sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, dem Nachrichtenmagazin
„Focus“. Die Neufassung des Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches sieht vor, die „gewerbsmäßige
Förderung der Selbsttötung“ mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Ein
solches Gesetz riskiere, die Handlungen von bereits operierenden Sterbehilfeorganisationen
wie SterbeHilfe Deutschland, Dignitas oder Exit zu legitimieren, sagte Kopp. Der Gesetzesentwurf
von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll noch vor
der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden.