2012-06-04 12:55:34

D: Sterbehilfe-Gesetz „greift zu kurz"


Die katholische Kirche ist nicht einverstanden mit dem Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe. Der Entwurf greife zu kurz und beziehe sich lediglich auf die gewerbsmäßige, also auf Gewinnerzielung ausgerichtete Beihilfe zum Suizid beziehe, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Die Neufassung des Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches sieht vor, die „gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung“ mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Ein solches Gesetz riskiere, die Handlungen von bereits operierenden Sterbehilfeorganisationen wie SterbeHilfe Deutschland, Dignitas oder Exit zu legitimieren, sagte Kopp. Der Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden.

(kna 04.06.2012 gs)








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