Papst Benedikt gewährt den Gläubigen beim bevorstehenden Weltfamilientreffen in Mailand
einen vollkommenen Ablass. Die Vatikanzeitung „L´Osservatore Romano“ veröffentlichte
nun das entsprechende Dekret der vatikanischen Pönitentiarie, jenes Gerichtshofes,
der für Gnadenakte zuständig ist. Den vollkommenen Ablass können jene Gläubigen gewinnen,
die beim Weltfamilientreffen „andächtig und mit vollkommener innerer Abkehr von jeglicher
Sünde“ an einem Gottesdienst teilnehmen. Darüber hinaus müssen sie beichten, die heilige
Eucharistie empfangen und nach der Meinung des Papstes beten. Gläubigen, die nicht
nach Mailand anwesend sind, kann ein Teilablass gewährt werden, wenn sie unter denselben
Bedingungen in geistlicher Verbundenheit mit den in Mailand anwesenden Gläubigen im
Kreise der Familie beten, vor allem dann, „wenn die Worte des Papstes über Radio und
Fernsehen ausgestrahlt werden“. Der Ablass ist ein von der Kirche geregelter Gnadenakt,
durch den zeitliche Sündenstrafen erlassen werden. Die Bitte um einen Ablass für die
Gläubigen zu besonderen Gelegenheiten wird in den meisten Fällen vom zuständigen Bischof
an den vatikanischen Gnadengerichtshof herangetragen. Der Großpönitentiar – derzeit
der portugiesische Kardinal Manuel Monteiro de Castro – gewährt den Ablass im Namen
des Papstes. Das VII. Weltfamilientreffen findet von 30. Mai bis 3. Juni in Mailand
statt; Papst Benedikt reist am 1. Juni in die norditalienische Metropole.