2012-05-25 10:46:30

Österreich: „Klosterleben als demokratisches Beispiel"


RealAudioMP3 In Klöstern herrscht Demokratie: „Wir wählen unseren Oberen selbst, besetzen alle Posten selbst, treffen alle Wirtschaftsentscheidungen selbst.“ Das erklärt der Propst der österreichischen Gemeinschaft in Herzogenburg, Maximilian Fürnsinn, bei einem Pressegespräch im niederösterreichischen Augustiner Chorherrenstift. Fürsinn sprach zum Thema „Wirtschaft und Klöster“.

„In der Regel ist jede Abtei exemt und autonom - also des bischöflichen Zugriffs entzogen, somit direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt, und für alles selbst verantwortlich. Der jeweilige Abt bzw. Propst kann deshalb aber nicht herrschen, aber er ist auch an die Entscheidungen des Kapitels gebunden. Das Kapitel bilden alle Mitbrüder, die bereits die ewigen Gelübde abgelegt haben. Die Mitbrüder entscheiden bei allen wichtigen Fragen des Stiftes mit, etwa in personalen, pastoralen und wirtschaftlichen Dingen.“

Was der Einzelne zur Verfügung hat, kommt aus dem, was die Mitbrüder selber erarbeiten. So z. B. erhält das Kloster etwa für den Dienst der Mitbrüder in der Pfarrseelsorge oder in Schulen einen gewissen Betrag. Wie viel jeder einzelne der 15 Herzogenburger Ordensmänner bekommt, ist auch abhängig von gewissen Rahmenbedingungen, u. a. davon, ob er im Stift oder in der Pfarrei wohnt. Propst Fürnsinn:

„Es ist nicht so, dass der Boss das meiste kriegt. Ich selbst bin beispielsweise einer der Niedrig-Gehalt-Bezieher“.

Das Kloster versucht man aus den Erträgen von vorwiegend Forst- und Landwirtschaft, Weinbau und Tourismus heraus zu erhalten. Abt Fürnsinn erklärt die Klosterphilosophie folgendermaßen:

„Der heilige Augustinus schreibt in seiner Regel, jeder solle das bekommen, was er braucht, nicht jeder das gleiche. Wir versuchen, uns an dieses Prinzip zu halten. Aber alles, was aus der Wirtschaft herauskommt, geht auch in die Erhaltung bzw. dem Betrieb des Klosters hinein“

Wirtschaft für Klostererhalt
Rechtlich gesehen ist das Stift Herzogenburg eine Körperschaft öffentlichen Rechts. „Wie andere auch“ sei man steuerpflichtig, zum Teil vorsteuerabzugsberechtigt, so Fürnsinn. Die Herzogenburger Augustiner Chorherren betreuen 14 Pfarren, für die etwa bei Sanierungen und Restaurierungen auch finanzielle Beiträge geleistet werden müssen. Das Stift selbst ist Arbeitgeber für rund 35 Angestellte.

Gegen mehr Unterstützung seitens der Öffentlichen Hand bei der Erhaltung der Klöster als Teil des „Kulturguts des Landes“ – und somit auch der „Identität des Landes“ – hätte man übrigens nichts: „Aber das ist ein eigenes Thema“, meinte der Geistliche am Rande des Pressegesprächs.

(kap 25.05.2012 cs)







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