Österreich: Neuer Schritt gegen Missbrauch im Bistum Innsbruck
Alle kirchlichen Mitarbeiter
im Bistum Innsbruck müssen künftig eine Verpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen unterschreiben. Damit will das Bistum sexuellem Missbrauch künftig
noch besser vorbeugen. Bischof Manfred Scheuer stellte die Erklärung am Donnerstag
in Innsbruck vor – und unterzeichnete sie auch als erster: „Jede Form von Übergriffen
und Gewalt in der Arbeit mit jungen Menschen sind für uns als christliche Glaubensgemeinschaft
nicht tolerierbar.“
Wie Scheuer müssen nun alle Priester, Diakone, Ordensleute
im Dienst der Diözese sowie alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter,
die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, den Text unterzeichnen. Andernfalls dürfen
sie nicht mehr in der pastoralen Arbeit und Seelsorge zum Einsatz kommen. Allen Mitarbeitern
in der Kinder- und Jugendpastoral werde zwar weiterhin Vertrauen entgegengebracht,
so Generalvikar Jakob Bürgler. Um dieses Vertrauen aber auch weiterhin zu erhalten,
wolle die Diözese nicht nur geschehenes Unrecht aufarbeiten, sondern eine Reihe von
Maßnahmen setzen, „um in Zukunft Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen“.
Die Vereinbarung sei zudem auch als „Selbstschutz für die Mitarbeiter gegen Pauschalverdächtigungen“
zu verstehen, so Bürgler. Gewalt gegenüber Kindern im kirchlichen Kontext wiege noch
schwerer als außerhalb der Kirche, denn „Missbrauch jedweder Art widerspricht dem
religiösen und moralischen Anspruch, dem die Kirche verpflichtet ist“.
Als
eine der von Bürgler angesprochenen Maßnahmen stellte Hannes Wechner die Aktivitäten
der von ihm geleitete „Stabstelle für Kinder- und Jugendschutz“ vor. Es gehe darum,
einen ständigen Prozess der Sensibilisierung für die Themen Gewalt und sexualisierte
Gewalt in Gang zu halten. Es brauche mehr Information und Beratung aller Mitarbeiter
und die Gestaltung struktureller Rahmenbedingungen, die sexualisierte Gewalt in der
Institution erschweren. - Nachsatz von Bischof Scheuer: Potentiellen Tätern in den
eigenen Reihen müsse der Zugriff so schwer wie nur irgend möglich gemacht werden.
Zum von Generalvikar Bürgler angesprochenen Maßnahmenbündel gehört neben der Verpflichtungserklärung
unter anderem auch die Informationsbroschüre „NEIN! Zu sexualisierter Gewalt“ und
ein Infofolder für Begleiter bei Erstkommunion und Firmung. Dazu kommen laufend Schulungen
und Mitarbeitergespräche.