Das Parlament will die Todessstrafe für Beleidigung des Propheten Mohammed und des
Koran einführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigten die Abgeordneten an
diesem Donnerstag, wie die staatliche Kuwait News Agency meldete. Die Regierung werde
das Anti-Blasphemie-Gesetz nicht zurückweisen, erklärte der Justiz-und Religionsminister.
Kuwaits Staatsoberhaupt Sabah al-Ahmad al-Dschabir as-Sabah muss die beiden Paragrafen
noch billigen, ehe sie in Kraft treten können. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches
sieht vor, eine Beleidigung Allahs, Mohammeds, anderer Propheten oder des Koran mit
dem Tod zu ahnden, wenn der Täter keine Reue zeigt. Die gleiche Strafe droht Personen,
die sich als Propheten oder Gottesboten bezeichnen. Für Nichtmuslime ist die Strafe
geringer; sie erhalten für die betreffenden Delikte eine Haftstrafe von bis zu zehn
Jahren. Falls sich ein Täter einsichtig zeigt, sollen Richter maximal fünf Jahre Haft
oder eine Geldbuße von umgerechnet maximal 27.000 Euro verhängen können.
Hintergrund
Gegenwärtig
ist Blasphemie in Kuwait mit Haftstrafen belegt. Für das Strafmaß gibt es einen erheblichen
Spielraum in Abhängigkeit von der Schwere des Vorfalls und dem dadurch ausgelösten
Ärgernis. Erst im vergangenen Monat wurde ein Kolumnist zu sieben Jahren Haft und
umgerechnet 13.600 Euro Strafe verurteilt, weil er Aussagen veröffentlicht hatte,
die als beleidigend für die schiitische Minderheit eingestuft wurden.