Der Heilige Stuhl
gibt dem internationalen Caritasverband einen neuen Rechtsrahmen. Das entsprechende
Generaldekret, das von Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone unterzeichnet ist,
wurde an diesem Mittwoch vom Vatikan veröffentlicht. Gleichzeitig sind damit die neuen
Statuten und internen Regelungen von Caritas Internationalis anerkannt.
Das
Vatikan-Dekret hebt besonders die kirchliche Natur der seit 61 Jahren bestehenden
„Caritas Internationalis“ hervor. Generalsekretär, Präsident und Schatzmeister werden
vom Caritas-Rat Cor Unum vorgeschlagen und vom Papst ernannt. Überhaupt bestätigt
das Dekret die enge, nun auch juridisch ausformulierte Anbindung des Verbandes an
Cor Unum. Dazu der Sekretär von Cor Unum, der norditalienische Priester Giovanni Pietro
Dal Toso:
„Die Aufgaben von Cor Unum gegenüber Caritas Internationalis
sind die der täglichen Begleitung der Arbeit von Caritas Internationalis. Ich würde
nicht von einer strikteren Bindung sprechen, sondern von Begleitung, die wir zu gewährleisten
haben. Dass die Liste der drei Kandidaten für den Posten von Präsident, Generalsekretär
und Schatzmeister für Caritas Internationalis von Cor Unum vorbereitet wird, ist eine
Praxis, die bereits läuft. Das Neue ist, dass geklärt worden ist, wer innerhalb des
Heiligen Stuhles die Aufgabe hat, diese Liste dem Papst zu unterbreiten.“
Mit dem Dekret geht ein Weg der Klärung zu Ende, der vor acht Jahren begann,
führt Dal Toso aus.
„2004 wurde Caritas Internationalis kirchenrechtlich
als öffentliche Persönlichkeit anerkannt. Das bedeutet nach dem Kirchenrecht: Das
ist eine Organisation in der Kirche, die auch im Namen der Kirche sprechen kann.“
Die Inhalte der neuen Statuten von Caritas Internationalis
sind „großteils“ von den nationalen Caritas-Organisationen eingebracht worden, erklärt
Dal Toso, aber auch der Heilige Stuhl habe seine Vorstellungen verwirklicht.
„Ein
wichtiger Aspekt ist die Bindung an den Heiligen Stuhl, und das ist exakt die Folge
von dieser neuen juristischen Stellung innerhalb der Kirche. Der Heilige Stuhl wollte,
dass auch im Alltag von Caritas Internationalis dieses kirchliche Kennzeichnen stärker
zum Tragen kommt.“
Das Dekret regelt genau, in welchen Punkten
und wie Cor Unum und das Staatssekretariat mit Caritas Internationalis zusammenarbeiten
bzw. über die Arbeit des Dachverbandes wachen. So müssen alle Texte von Caritas Internationalis,
soweit sie die kirchliche Lehre berühren, vor der Veröffentlichung dem Rat Cor Unum
vorgelegt werden. Dieser kontrolliert auch die Vermögensverwaltung und den Haushalt
des Dachverbandes. Gegenüber dem Staatssekretariat ist Caritas Internationalis dazu
verpflichtet, mindestens dreimal im Jahr über seine Beziehungen zu den Regierungen
der Welt zu informieren.
Auch die Zuständigkeit des „kirchlichen Assistenten“
von Caritas Internationalis wird in dem neuen Dekret genauer definiert. Sein Auftrag
ist es, die katholische Identität des Hilfswerkes zu fördern. Zum Status der bei „Caritas
Internationalis“ Beschäftigten heißt es in dem Dekret, diese sind zwar keine Vatikanangestellten,
aber doch dem Heiligen Stuhl zugeordnet. Alle müssen in Zukunft bei ihrer Anstellung
einen Diensteid ablegen, in dem sie feierlich erklären, in Worten und Werken „immer
die Einheit mit der katholischen Kirche zu wahren“ und jede Lehre abzulehnen, die
der Kirche widerspricht.
Benedikt XVI. hatte vergangenes Jahr bei einer Audienz
betont, die Caritas sei nicht einfach eine beliebige Nichtregierungsorganisation,
sondern habe ein katholisches Profil. Das aktualisierte Statut stützt sich auf die
Arbeit einer Kommission von „Caritas Internationalis“ und Heiligem Stuhl vom vergangenen
Jahr. Die Generalversammlung des Caritasverbands hatte den Entwurf gebilligt und im
letzten Herbst dem Vatikan übergeben.